Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 68

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verbindlichen Grenzwerte gibt. Wir haben Richtwerte, die Ende der neunziger Jahre etwas gesenkt wurden – 50 Dezibel bei Nacht und 60 Dezibel bei Tag –, aber das Problem ist, dass die Herzinfarktrate ab 60 Dezibel schon steigt, und zwar immerhin um 30 Prozent. – Das ist ja kein „Klacks“.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde durch verschiedene Studien nachgewiesen, dass insgesamt 2 Prozent der Herzinfarkte mit tödlichem Verlauf auf Verkehrslärm zurückzuführen sind. Da besteht leider neben dem sowieso relativ hohen Blutzoll auf der Straße ein zusätzliches Gefährdungspotential, ein Risikopotential, ja, ein tödliches Potential, dem wir irgendwie die Stirn bieten müssen. Wir brauchen endlich gesetzlich verbindliche Grenzwerte und gesetzlich verbindliche Maßnahmenpakete. Mein Vorred­ner hat schon Recht, es wird in Lärmschutzwände und Lärmschutzfenster investiert, und zwar keine geringen, sogar steigende Summen, aber man sollte an der Quelle ansetzen. Man sollte vorbeugen und verhindern.

Wenn es verbindliche Grenzwerte und klare gesetzliche Richtlinien gibt, dann ist kein zusätzlicher Finanzaufwand notwendig, sondern eine Reduktion des Verkehrs und der Lärmquellen. Das ist doch das Ziel von Grenzwerten und auch das, was mit einem Recht auf Lärmschutz, einem Recht auf Ruhe und auch mit einem Recht auf ent­sprechende Berücksichtigung bei Straßenneubauten gemeint ist. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

In diese Richtung zielt auch unser Antrag, der ja nicht von ungefähr in der Transit­debatte entwickelt worden ist und der auch Ausdruck einer konkreten lokalen Lärm­belastung in Oberösterreich ist. Sie werden wahrscheinlich nicht wissen, dass die A7 – die Mühlkreisautobahn durch den Stadtteil Bindermichl in Linz – die am meisten lärm­belastete Strecke Österreichs schlechthin ist. Da werden in der Nacht sogar 71 Dezibel gemessen!

Links und rechts dieser A7 wohnen Menschen. Derzeit ist ein großes, finanziell sehr auf­wendiges Projekt in Arbeit, nämlich die Einhausung dieser A7. Das sind aber wieder Finanzmittel, die nicht notwendig wären, wenn wir in der Belastung, das heißt im Ver­kehrsaufwand, zurückgingen. In diese Richtung müssen wir arbeiten. Eine klare ge­setzliche Grenzwertregelung und ein klares gesetzliches Maßnahmenpaket sind ein Hebel, der nichts kostet und von keinen Steuermitteln abhängig ist.

Herr Kollege Wittauer! Sie werden dann sicherlich den Antrag der Mehrheitsfraktionen zur forcierten Umsetzung der EU-Richtlinie vorlegen. Ich darf gleich vorwegnehmen: Das ist uns zu wenig, denn „Forcierung“ ist ein sehr schwammiger Begriff, und die EU-Umgebungslärmrichtlinie hat drei Elemente: zunächst Erhebung und Maßnahmen bis 2008 beziehungsweise 2013. Das sind Zeithorizonte, die für uns viel zu weit weg liegen. Wir brauchen hier und heute gerade auf Grund der Verkehrszunahme – Sie wissen ohnehin: Transit und so weiter – konkrete Vorgangsweisen und konkrete Maß­nahmen.

Der dritte Bereich der EU-Richtlinie ist ja auch noch Vorbeugen und Verhindern – aber bitte bald! Das beste Mittel sind gesetzliche Schranken. Unser Antrag fordert daher Immissionsschutzgrenzwerte, Anweisungen im Hinblick auf die Grenzwertüberprüfung, Anweisungen im Hinblick auf anlagenspezifische Instrumente bei bestehenden Lärm­belastungen und bei zusätzlichen Lärmbelastungen, dass sie im Vorfeld schon redu­ziert werden.

Bitte bedenken Sie, das Ganze hat auch einen wirtschaftspolitischen Faktor. Es ist be­rechnet worden, dass Lärmbelastungen ein Potential von 0,5 Prozent des Brutto­sozial­produktes haben. Umgelegt auf Österreich bedeutet das, dass uns der Lärm 11 Milliar­den € kostet – teilweise durch Mietprobleme, weil ja die Gebäude und die Wohnungen,


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