Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 74

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Was auch bereits ausgeführt wurde, ist die Tatsache, dass Lärmschutz in Österreich nicht eindeutig auf Bundes- oder Länderebene konzentriert, sondern eine Annex-Ma­terie von klassischen Kompetenztatbeständen ist, und damit ist eine kompetenzrecht­liche Zersplitterung gegeben.

Trotzdem gibt es Erfolge in der Lärmbekämpfung in unserem Land. Durch Lärmmin­de­rungs- und -schutzmaßnahmen ist die Störung durch Lärm seit 1970 um 50 Prozent gesunken. Das ist auch ein Faktor, der sich sehen lassen kann.

Wie viel wurde zwischen den Jahren 1990 und 2000 zur Lärmbekämpfung in Öster­reich eingesetzt? – 180 Millionen € wurden für Lärmschutz an Straßen im Zuständig­keitsbereich des Bundes zur Verfügung gestellt. 1999 wurde der Grenzwert von 65 De­zibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht um jeweils 5 Dezibel reduziert. Das hat auch zur Folge, dass die errichteten Lärmschutzmaßnahmen der Vergangenheit die­sen An­for­derungen oftmals nicht mehr gerecht werden können. Es wurde hier bereits Hubert Gorbach angesprochen.

Die Finanzierung umfangreicher Lärmschutzmaßnahmen entlang des bestehenden Au­to­bahn- und Schnellstraßennetzes ist geplant. Es waren 2003 31,5 Millionen €, 2004 werden es 48,3 Millionen € sein und im Jahr 2005 52,1 Millionen € laut Aussagen und Investplanung der ASFINAG.

Was den Eisenbahnlärm betrifft: Der Schienenverkehrslärmkataster ist seit 1993/94 angelegt. Die bis September 2002 geplanten und abgeschlossenen Projekte in diesem Bereich umfassen ein Investitionsvolumen von 159 Millionen €. Es konnte damit eine dramatische Reduktion der Lärmbelastung für zirka 140 000 Anrainer an Bahnstrecken erreicht werden.

Was den Fluglärm in Österreich betrifft, so geben auch diese Daten Anlass zur Hoff­nung. Trotz markanter Zunahme der Flugbewegungen hat sich die Lärmbelastung durch den Flugverkehr nicht erhöht. Warum? – Weil vor allem die lauten Kapitel-2-Flug­zeuge auf allen österreichischen Flughäfen mit Ausnahme von Wien untertags verboten sind. Der Anteil der neuen lärmarmen Generation der Kapitel-3-Flugzeuge steigt ständig und trägt damit auch entscheidend dazu bei, dass trotz zunehmender Flugbewegungen die Lärmbelastung im Flugverkehr in Österreich halbwegs konstant gehalten werden konnte.

Trotzdem geben wir uns nicht zufrieden, sondern arbeiten intensiv daran – ich habe schon eingangs auf die Kompetenzzersplitterung verwiesen –, dass wir die Umge­bungslärmrichtlinie der Europäischen Union entsprechend umsetzen.

Was ist das Ziel der Richtlinie? – Die Festlegung eines gemeinsamen europäischen Konzeptes zur Verringerung von schädlichen Umgebungslärmeinwirkungen auf den Men­schen durch gemeinsame Methoden, die entwickelt werden, und durch konse­quente Umsetzung in den Mitgliedstaaten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dazu ist es notwendig, eine Reihe von tech­ni­schen Maßnahmen auf lokaler Ebene umzusetzen. In diesem Sinne bin ich dabei, im kommenden Monat bereits die ersten intensiven Koordinationsgespräche mit den Ländern, mit den verschiedenen Ministerien zu führen, dem BMVIT, BMWA und so weiter, um die Umsetzung und die einheitliche Vorgangsweise in der Frage der Um­gebungslärmrichtlinie der Europäischen Union zu diskutieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.21

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.

 


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