Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 232

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ziehen, was Sie hier an dieser Vorgangsweise kritisieren wollen. (Abg. Dr. Glawisch­nig: Das ist ein schlechtes Argument!)

Wir erreichen mit jedem eingesetzten Euro ein Vielfaches dessen, was wir im eigenen Land damit erreichen könnten. Der Mix an Maßnahmen, national und international, wird uns zur Erreichung dieses Kyoto-Zieles bringen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

Der Ordnung halber, nachdem wir heute dieses Gesetz beschließen, ist es, glaube ich, auch geboten, dass wir jene Anlagen, die bis zum heutigen Tag eine Genehmigung von der zuständigen Behörde bekommen haben, in die Erstzuteilung dieser Zertifikate miteinbeziehen.

Ich bringe daher noch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. § 11 (7) lautet:

„(7) Alle Anlagen gemäß Anhang 1 oder einer Verordnung gemäß § 2 Absatz 2 sowie Anlagen, die gemäß § 2 Absatz 3 in den Zuteilungsplan aufgenommen wurden, die spätestens eine Woche vor dem Termin für die Übermittlung des Zuteilungsplanes an die Europäische Kommission gemäß § 13 Absatz 3“ – das ist heute – „in erster Instanz anlagenrechtlich genehmigt wurden, sind im nationalen Zuteilungsplan zu berücksichti­gen. Für die Zuteilung an Anlagen, für die keine oder unvollständige beziehungsweise nicht ausreichende Emissionsmeldungen vorliegen, darunter fallen Anlagen, die wäh­rend oder nach der jeweiligen Basisperiode in Betrieb genommen wurden, sind jeden­falls folgende Faktoren zu berücksichtigen:

1. die genehmigte Kapazität der Anlage,

2. die durchschnittliche Kapazitätsauslastung im Branchendurchschnitt,

3. die zu erwartende Kapazitätsauslastung der Anlage in der Periode,

4. die zu erwartenden Emissionen der Anlage unter der Annahme der Anwendung des Standes der Technik.“

*****

Ich bitte alle Fraktionen um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage mit dieser Abände­rung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.27

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Kopf vorgetragene Abän­derungsantrag der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen ist hinrei­chend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich bitte die Parlamentsdirektion, allen Klubobleuten, da das ein sehr technischer An­trag ist, eine Kopie gleich zuzustellen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesgesetz über ein System für den Handel mit Treibhausgasemis-


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