Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 198

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19.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Zuerst freue ich mich doch, trotz aller kritischen Einwendungen, dass wir in diesem Bereich weitgehend Einstimmigkeit zustande gebracht haben. (Abg. Marizzi: Wir waren ja gar nicht kritisch! Wir waren ja nett!) Das war ja in den letzten Monaten und Jahren nicht immer so. Aber ich hoffe, dass das ein Anlass ist, auch Ihnen zu beweisen, dass wir das, was für den Bund in der derzeitigen Situation finanziell möglich ist, auch tatsächlich für den öffent­lichen Nahverkehr und selbstverständlich auch für die Privatbahnen tun.

Richtig, Frau Kollegin Lichtenberger, ist, dass wir mit unseren Berichten über die gemein­wirtschaftlichen Leistungen in Verzug sind – das konzediere ich. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Fünf Jahre! Ein halbes Jahrzehnt!) Aber ehrlich gesagt, der Herr Bundesminister und ich sind erst im Ausschuss auf diese Tatsache – nicht zuletzt auch durch Sie – aufmerksam gemacht worden, und wir haben veranlasst, dass dieser Be­richt so rasch wie möglich nachgeholt wird. Immerhin geht es hier auch um 16 Privat­bahnen. Das heißt, wir müssen jetzt abwarten, bis wir die endgültige Bilanz des Jahres 2003 von diesen Privatbahnen bekommen, und dann können wir Ihnen auch diesen Bericht erstellen, den wir selbstverständlich nachholen werden.

Frau Kollegin Dr. Moser, ich möchte nur festhalten, dass selbstverständlich die LILO keinerlei Nachteile erlitten hat und keinesfalls schlechter behandelt worden ist als andere Privatbahnen auch und dass sie auch nicht weniger Geld bekommen hat als immer mit der LILO vereinbart war. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Es ist zu wenig!) Aber Sie müssen eben auch zur Kenntnis nehmen, dass wir diese Förderungen nicht nach Gutdünken vergeben können, sondern dass wir hier zum Beispiel auch auf die Förde­rungsrichtlinien der Europäischen Union angewiesen sind. Und der Absatz- und der Infrastrukturbereich müssen eben EU-rechtlich aus Wettbewerbsgründen getrennt werden. Das heißt auch, dass Förderungen für den Absatzbereich – also Fahrbetriebs­mittel, Waggons, Remisen, Werkstätten – eben nicht mehr gewährt werden dürfen. Es darf in diesem Bereich nur mehr die gemeinwirtschaftliche Leistung gefördert werden, und das geschieht für die LILO ganz genauso wie für jede andere Privatbahn auch. Und bei der Investitionsförderung, also beim Ausbau und Betrieb der Schienenwege, finanzieren wir ohnedies 50 Prozent aller Investitionen.

Sie sehen also, dass wir hier alles tun, was möglich ist, und dass uns niemand vorwerfen kann, dass wir unserer verkehrspolitischen Verantwortung in dieser Frage nicht nachkommen würden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es ist ja darauf hingewiesen worden, dass für die österreichischen Privatbahnen mit diesem Gesetz eine Nachfolgeregelung beschlossen wird, aber erstmals unbefristet. Die Privatbahnen wissen nun, dass sie auf dieses Geld einen entsprechenden An­spruch haben und dieses Gesetz nicht Jahr für Jahr oder nach drei oder fünf Jahren immer wieder neu verlängert werden muss.

Das ist ganz wichtig für die Planungssicherheit dieser Unternehmen, gerade weil Schieneninfrastrukturprojekte ja im Regelfall einen mindestens zehnjährigen Vorlauf haben. Wir geben genau so wie bei den ÖBB, nach genau denselben Richtlinien und Kriterien für gemeinwirtschaftliche Leistungen Förderungen – in den vergangenen Jahren jeweils immerhin 38 Millionen €, die die Privatbahnen erhalten haben. Insge­samt wurden der Bahn in den letzten fünf Jahren jährlich rund 55 Millionen € zur Ver­fügung gestellt.

 


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