Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 200

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Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss zeigt diese Bundesregierung – da vor allem der Verkehrsminister, aber auch Staatssekretär Helmut Kukacka – sehr klar den Weg, bei dem der Bahnkunde im Mittelpunkt steht.

Im südlichen Niederösterreich, woher ich komme, haben wir ein tägliches PKW-Auf­kommen an der Grenze Niederösterreichs zu Wien von 140 000 PKW. 44 000 Pendler fahren jeden Tag mit der Südbahn nach Wien, und 16 000 Pendler fahren täglich mit der Lokalbahn. Ich glaube, dass es wichtig und richtig ist, diese effizienten Verkehrs­verbindungen gerade im öffentlichen Bereich zu unterstützen.

Es zeigt aber auch, dass die Bundesbahnreform der richtige Schritt war, nämlich jene Gesetzesänderungen zu vollziehen, bei denen der Bahnkunde im Mittelpunkt dieser Maßnahmen steht. Die Badner Bahn ist auch ein Zeichen dafür, dass eine Bahn, die in den roten Zahlen war, mit einem effizienten Management und mit einer Veränderung des Fahrplanes in die schwarzen Zahlen kam. Jetzt wird sogar überlegt, den 15-minütigen Taktverkehr auf siebeneinhalb Minuten zu verringern, um die Qualität dieses öffentlichen Verkehrsmittels für die Kunden noch zu steigern.

Es gibt ein mittelfristiges Ausbauprogramm für die Badner Bahn, das eine deutliche Qualitätssteigerung vorsieht, und auch das Bundesland Niederösterreich investiert 966 000 € in dieses gerade für uns im Süden von Niederösterreich wichtige Verkehrs­mittel.

Ich freue mich darüber, dass heute hier alle Fraktionen dieser Gesetzesvorlage zu­stimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. – Bitte.

 


20.05

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im Gegensatz zu Frau Abgeordneter Moser bin ich mit der Anwesenheit des Herrn Staatssekretär sehr zufrieden. Das Duo Gorbach/Kukacka ist ein Team, das den Reformstau im Bereich des öffentlichen Verkehrs erfolgreich beseitigen wird.

Das künftige Privatbahngesetz, das heute einstimmig beschlossen wird, sichert Zu­kunfts­investitionen und wird nicht mehr befristet sein.

Finanzielle Unterstützung gibt es für die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leis­tungen und für die Schieneninfrastruktur von Privatbahnen. Seit 1992 sind EU-rechtlich der Absatz- und der Infrastrukturbereich aus Wettbewerbsgründen strikt zu trennen, und daher dürfen leider Förderungen für den Absatzbereich nicht mehr gewährt werden.

Die Entwicklung der Nachfrage im öffentlichen Verkehr, die seit 1996 um einige Mil­lionen Fahrgäste zurückgegangen ist, und der Modalsplitanteil des öffentlichen Ver­kehrs, der derzeit bei 17 Prozent liegt, sind einfach überlegenswert. Daher kommt fol­genden vier Zielsetzungen wesentliche Bedeutung zu:

Verkehrspolitisch muss der öffentliche Verkehr gestärkt werden, finanzwirtschafts­poli­tisch müssen die Ausgaben stabilisiert werden, unternehmenspolitisch muss der öffent­liche Verkehr zukunftsfähig organisiert werden, und der öffentliche Verkehr braucht auch einen Modernisierungsschub, die verkehrspolitische Effizienz der öffentlichen Mittel muss mindestens um 25 Prozent erhöht werden.

Mehr Wettbewerb ist angesagt. Sehr interessant ist auch der Aspekt der stärkeren Einbindung der Länder.

 


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