Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 218

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Gültigkeit verlieren, denn die Wunschkennzeichen sind mit 15 Jahren befristet. Das heißt, diejenigen, die ein solches Kennzeichen seit Juni 1989 haben, haben nun drei Möglichkeiten, um nicht mit einem ungültigen Kennzeichen zu fahren:

Erstens: Der Kennzeichenhalter verzichtet auf dieses Kennzeichen und bekommt ein normales.

Zweitens: Das Wunschkennzeichen wird auf 15 Jahre verlängert.

Drittens: Der Kennzeichenhalter kann natürlich auch ein ganz neues Wunsch­kenn­zei­chen beantragen.

Der dadurch entstehende Verkehrssicherheitsbeitrag fällt wieder an die jeweiligen Ver­kehrssicherheitsfonds zurück. Diese Mittel werden natürlich für Maßnahmen zur Verbes­serung der Verkehrssicherheit zur Verfügung gestellt.

Grundtendenz der Novelle ist es, die administrative Abwicklung der Verlängerung zu erleichtern. Die Durchführung wird an die Versicherungsbehörden übergeben. Mit die­ser Novelle steht nun endgültig fest, was zu tun ist, wenn solche Kennzeichen ablaufen.

Wir von der ÖVP werden dieser Novellierung selbstverständlich die Zustimmung ge­ben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.04

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. Auch er nimmt sich 2 Minuten vor. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


21.04

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag die Zustimmung geben, weil wir ihn für sehr vernünftig halten.

1989 wurden die Wunschkennzeichen eingeführt. Damals war noch Minister Streicher in Amt und Würden, und er hatte die geniale Idee, über diese Wunschkennzeichen eine Menge Geld einzunehmen, das man für Verkehrssicherheit ausgeben kann. Ich halte das für etwas sehr Vernünftiges.

Der Abänderungsantrag, der noch zum Antrag hinzugekommen ist, wird ebenfalls un­sere Zustimmung finden. Hiebei ist es letztlich darum gegangen, wer die Kenn­zeicheninhaber auf welche Weise rechtzeitig verständigt, damit sie nicht ohne Ver­ständigung eine Strafe bekommen. Damit das nicht der Fall ist, werden jetzt – so haben wir das verstanden – die Versicherungen, die auch die Abwicklung des ge­samten Kennzeichenaustausches und die Kennzeichenvergabe durchführen, diese Verständigung vornehmen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit appellieren, dass man gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit – es bekommen sowohl die Länder als auch der Bund Geld aus diesem Topf; es ist immerhin ein Betrag von etwa 5 Millionen € in diesem Topf – diese Gelder insbesondere für Maßnahmen zum Kampf gegen den Alkohol und gegen den Tod von Kindern auf den Straßen verwenden sollte.

Wir geben somit diesem Vorschlag und diesem Antrag unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

21.05

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. Redezeit: 3 Minuten; diese müssen aber nicht ausgeschöpft werden. – Bitte, Herr Kollege.

 


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