Stenographisches Protokoll

61. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode                        Mittwoch, 26. Mai 2004

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 26. Mai 2004: 9.00 – 23.05 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenz­ge­setz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitszeitgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Ar­beitsmarktförderungsgesetz geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 347/A (E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freistellung für Väter anlässlich der Geburt eines Kindes (Vaterschutzmonat)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz geändert wird, und Bericht über den

Antrag 78/A (E) der Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die dringende Notwendigkeit des Ausbaus des Hochspannungsnetzes in Österreich

4. Punkt: Bericht über den Antrag 374/A (E) der Abgeordneten Johannes Schweisgut, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend langfristige Koordination der Semesterferien

5. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2001 und 2002

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleich­behandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden

8. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit der Organe der Gleich­behandlungsanwaltschaft sowie ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungs­freiheit von Rechtsschutzbeauftragten geschaffen wird

 


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