Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 40

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gangenheit angehören. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist soll es diese Haltungsform nicht mehr geben.

Wir haben uns damit auch der Schweiz und Deutschland angeschlossen, die in dieser Frage schon mit gutem Beispiel vorangegangen sind. In der Schweiz ist die Käfighal­tung bereits abgeschafft. Deutschland hat sich von den „ausgestalteten Käfigen“ ver­abschiedet. Wir haben auch sehr bewusst Übergangsfristen gewählt, weil wir der Mei­nung sind, dass man so etwas nicht über Nacht einführen kann. Wir wollen ja nicht, dass wir jetzt Eier von Hühnern aus Käfighaltung aus dem benachbarten Ausland nach Österreich importieren. Was wir wollen, ist, den Betrieben eine gewisse Zeit zu geben, in der sie sich umstellen können; dies wird, wie wir nun vorgegeben haben, bis zum Jahr 2009 möglich sein. – Das war unser Ziel.

An dieser Stelle möchte ist auch einen Appell an die KonsumentInnen richten, weil ich glaube, dass diese im Bereich der Hühnereier wirklich sehr wichtig sind. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Mag. Molterer und Dr. Van der Bellen.)

Meine Damen und Herren, die Sie uns jetzt im Fernsehen zuschauen: Sie können mit dem Kauf eines „glücklichen“ Eies – und ich habe hier ein „glückliches“ Ei mitgebracht (die Rednerin hält ein Ei in einem als lachendes Gesicht geformten Eierbecher in die Höhe – Heiterkeit) – Wesentliches bewirken und viel Tierleid verhindern.

Ich möchte Sie wirklich bitten: Unterstützen Sie unseren Weg, den wir mit diesem Tier­schutzgesetz begonnen haben, und kaufen Sie „glückliche“ Eier! Ihnen obliegt eine wirklich wesentliche Entscheidung im Supermarkt. Die Eier sind seit 1. Jänner dieses Jahres gekennzeichnet. Greifen Sie nicht zu Käfigeiern, greifen Sie zu Freiland- oder Bodenhaltungseiern und unterstützen Sie damit unseren Weg, damit auch die österrei­chischen Betriebe weiterhin eine Chance haben! (Allgemeiner Beifall.)

Ein weiterer für uns sehr wichtiger Punkt war die Tierschutzanwaltschaft, die jetzt als Ombudsmann – ich hoffe, auch Ombudsfrauen – bezeichnet wird. Es soll künftig in jedem Bundesland einen unabhängigen weisungsfreien Tierschutzanwalt beziehungs­weise Tierschutzombudsmann geben, der auch ein direkter Ansprechpartner für die Bevölkerung sein wird, der seine Stimme für die Tiere und den Tierschutz erheben und natürlich auch mit dem entsprechenden rechtlichen Werkzeug ausgestattet sein wird.

Auf diesen Punkt bin ich besonders stolz. Andere hatten in den Verhandlungen bereits darauf verzichtet und gesagt: Das wird nichts mehr! Wir haben wirklich hartnäckig dar­auf bestanden, haben eine Exkursion zur Wiener Umweltanwaltschaft, der ich ebenfalls danken möchte, veranstaltet und damit, glaube ich, dazu beitragen können, dass viele Ängste und Vorurteile, die es dagegen gegeben hat, abgebaut werden konnten.

Wir haben jetzt diesen Tierschutzanwalt im Gesetz verankert. Darauf bin ich, wie schon gesagt, besonders stolz! (Beifall bei der SPÖ.)

Noch ein paar weitere Punkte: Die Elektroschockgeräte für Hunde werden verboten, darauf wird später mein Kollege Dietmar Keck näher eingehen. Auch der Besitz und Erwerb solcher Elektroschockgeräte sollen künftig verboten sein. Die Kettenhundehal­tung ist künftig ebenfalls verboten. Der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofach­handlungen soll auch nicht mehr gestattet sein, aus dem einfachen Grund, weil die Tiere dort wirklich sehr viel leiden mussten. Die wirklich wichtige Prägungsphase ver­bringen sie in der Auslage, was der Käufer oder die Käuferin dann später oft zu spüren bekommen hat.

Wir wollen den Tieren Leid ersparen, und zwar soweit es nur geht, und haben ver­sucht, das mit diesem Gesetz zu erreichen.

 


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