Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 83

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Die Bestimmungen des Bundes-Tierschutzgesetzes zur Tierhaltung beziehen sich auf alle Tiere in Österreich – unabhängig davon, ob sie am Bauernhof, im Zoo, in der Tier­handlung oder in privaten Haushalten leben. Das Bundes-Tierschutzgesetz bezieht alle Tierhalter in die gesetzliche Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere ein. Für die Haltung der Tiere wird es gemäß den Bestimmungen des Gesetzes detaillierte Verord­nungen geben. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Weil viele Verstöße gegen den Tierschutz Ergebnis mangelnden Wissens sind, legt das Bundes-Tierschutzgesetz auf Ausbildung und Information großen Wert. Damit die Tierhalter ihre Verantwortung wahrnehmen können, sind Tierhandlungen verpflichtet, ihre Kunden über die tiergerechte Haltung der gekauften Tiere zu informieren. Ich den­ke, jeder von uns, der Haustiere hat, hat dies bereits erlebt, wenn er Tiere für sich und seine Kinder gekauft hat.

Bund, Länder und Gemeinden werden vom Bundes-Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit, vor allem der Jugend, für die Idee des Tierschutzes zu wecken und zu vertiefen. Damit wird die Förderung des Tierschutzes in ganz Öster­reich zum Thema.

Die Situation des Tierschutzes in Österreich wird künftig transparent und nachvollzieh­bar sein, weil es Berichte der Bundesländer gibt, die dann in einem Tierschutzrat be­handelt werden, um dort auf Expertenebene weitere Verbesserungsmöglichkeiten vor­zuschlagen.

Das Bundes-Tierschutzgesetz bringt klare Bestimmungen im Hinblick auf Tierquälerei, auf die Tötung von Tieren und auf Eingriffe an Tieren. Es ist verboten, einem Tier un­gerechtfertigt Schmerzen, Leid oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen, wie etwa durch einseitige Zuchtauswahl, Einsatz von Stachelhalsbändern, elektrischen und chemischen Dressurgeräten, durch Tierkämpfe, Hunderennen auf Asphalt und hartem Boden, Reiz- oder Dopingmittel oder das Aussetzen von Haustie­ren. Das Aussetzen von Haustieren findet ja immer sehr saisonabhängig statt. Dieser Missstand tritt leider vor den Winter- und Sommerferien sehr häufig auf. Um diesem Aussetzen entgegenzutreten, wird es zudem Vorschriften zur elektronischen Kenn­zeichnung, also zum Chipen von Hunden und Katzen geben. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt, um dafür zu sorgen, dass besonders im privaten Bereich, auf den ich mich in meinen Ausführungen sehr stark beschränkt habe, in der Heimtierhal­tung, der Tierschutz gewährleistet ist.

Tierschutz ist unteilbar! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Molterer: Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung!)

13.03

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Abgeordneter Molte­rer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.04

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es mag zwar der Abgeordnete Roderich Regler auf eine Entschuldigung verzichten (Rufe bei der ÖVP: Rädler! Rädler!), ich verzichte aber nicht auf den Wunsch eines Ordnungsru­fes an den Herrn Abgeordneten Keck für die Aussage, dem Herrn Abgeordneten möge das Halsband umgelegt werden.

Herr Präsident! Ich ersuche, das Protokoll dahin gehend zu kontrollieren! (Beifall bei der ÖVP.)

 


13.04

 


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