Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem jeweils ressortzuständigen Bundesminister
eine einheitliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen in allen einschlägigen ‘Konsumentengesetzen’ (z. B. Konsumentenschutzgesetz, Bauträgervertragsgesetz, Kapitalmarktgesetz) vorzuschlagen und entsprechende Gesetzesänderungen dem Nationalrat vorzulegen. Dies soll der erste Schritt zur Vereinheitlichung und Vereinfachung beziehungsweise für eine verbesserte Übersichtlichkeit (Klarheit) des österreichischen zivilrechtlichen Konsumentenschutzes sein.“
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Abschließend laden wir Sie ein, hier
mitzustimmen. Konsumentenpolitisch würden Sie den österreichischen Konsumenten
damit sehr helfen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier vorgebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Dr. Jarolim ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim und GenossInnen betreffend
„Vereinheitlichung der Rücktrittsfristen für KonsumentInnen bei allen
Konsumentengeschäften auf 14 Tage“
eingebracht im Zuge der Debatte zu
TO 4 Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
(467 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Fernabsatz
von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz –
FernFinG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert
werden (490 d.B).
Zahlreiche gesetzlich geregelte
Rücktrittsrechte (in Deutschland „Widerrufsrechte“) für KonsumentInnen haben in
den vergangenen Jahren – zuletzt nicht aufgrund von EU –
Richtlinien – Aufnahme in unsere Rechtsordnung gefunden, wobei der
vertragliche Ausschuss des Rücktrittsrechts gegenüber KonsumentInnen
grundsätzlich unzulässig ist.
Diese einseitigen Rücktrittsrechte
finden sich in verschiedenen österreichischen Gesetzen. Bezeichnend ist aber
die Heterogenität der Ausgestaltung in jedem Einzelfall: Große Unterschiede
ergeben sich beispielsweise in der Dauer der Rücktrittsfrist, deren Berechnung,
der Form, der Ausübung, der Belehrung über das Rücktrittsrecht, in der
Rückabwicklung, den Rechtsfolgen etc. Diese unübersichtliche Rechtssituation
erfordert generell eine Rechtsvereinheitlichung und damit auch mehr Schutz für
KonsumentInnen in Österreich.
Obwohl nun zunehmend auch in
europäischen Richtlinien eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen bei bestimmten
Verbrauchergeschäften vorgesehen ist, ist die Bundesregierung dazu noch nicht
bereit. Auch das Fern-Finanzdienstleistungen-Gesetz sieht eine Rücktrittsfrist
von 14 Tagen vor.