die selbständige
Antragsbefugnis der Kindesmutter. – Auch wenn Sie es noch so heftig
vortragen, Frau Wurm, so können diese Argumente doch in keiner Weise
überzeugen. Ich habe auch kein wirklich stichhältiges Argument, das dafür
sprechen würde, gehört. Es kam immer wieder nur das Argument, dass die Mutter
eben Mutter ist und dass die Frau eben Frau ist und dass es daher so sein soll!
(Abg. Mag. Wurm: Rechtliches Interesse!)
Ich empfehle das,
was Kollege Jarolim in einem anderen Zusammenhang gemeint hat, nämlich einen
intellektuellen Wettstreit zu beginnen: Vielleicht überlegen Sie sich wirklich
einmal, worin das Argument bestehen soll, Frau Kollegin Wurm!
Wir haben das ja
schon im Justizausschuss sehr eingehend diskutiert. Es gibt rechtliche
Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Kindesvater und Kind, aber keine
rechtlichen Konsequenzen für die Mutter. Das zum Ersten! Daher wäre es völlig
systemwidrig, wenn man jemandem, der rechtlich in gar keiner Form beteiligt
ist und für den es dadurch auch keine rechtlichen Konsequenzen zu tragen gibt,
plötzlich ein selbständiges Antragsrecht gegen diejenigen, die sehr wohl
rechtliche Interessen haben und die auch die rechtliche Konsequenzen zu tragen
haben, einräumen würde.
Nur deshalb, weil
man eine Frau ist ... (Abg. Stadlbauer: Hat man kein Recht!)
Der Umstand, dass man eine Frau ist, bedeutet nicht, dass man deswegen in allen
Verfahren in Österreich ein selbständiges Antragsrecht bekommen soll. (Abg. Stadlbauer:
Das ist aber eine spannende Aussage!) – Das ist eine ganz klare
Aussage. Das ist weder für Frauen noch für Männer so! Ganz klar! Es gibt kein
Argument dafür, und Sie konnten auch heute kein Argument dafür finden.
Frau Kollegin Wurm! Diesen Irrtum will ich bereinigen. Ihre Behauptung, damit seien Frauen vom Verfahren ausgeschlossen, stimmt einfach nicht! (Abg. Mag. Wurm: Doch!)
Die Frau, die Mutter hat Parteienstellung
in diesem Verfahren (Abg. Mag. Wurm: Aber kein
eigenständiges ...!), aber sie kann nicht gegen den Willen derjenigen,
die rechtlich betroffen sind, das Verfahren in Gang bringen, und das ist auch
gut so. Das konnten Sie weder im Justizausschuss noch heute mit einem wirklich
nachvollziehbaren Argument begründen. (Abg.
Mag. Wurm: Sie wollen es nicht
begreifen! Sie denken mit Männerhirn!)
Das ergibt sich auch aus der historischen
Betrachtung. Denken Sie zurück! Wie war das im Bereich der Unehelichkeit, der
unehelichen Kinder? Auch sozialistische Justizminister – gerade auch
Minister Broda als Urbild eines sozialistischen Ministers – haben es
nicht für notwenig befunden, dass Mütter für uneheliche Kinder eine eigenständige
Klagebefugnis bekommen. – Das hat es nie gegeben, auch in der
Vergangenheit nicht! (Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt
den Vorsitz.)
Das ist auch heute nicht begründbar. Wenn Sie es auch noch so heftig vortragen, Frau Abgeordnete Wurm, uns hier auch noch so heftig etwas vorspielen wollen – es ist nicht begründbar!
Zweitens möchte ich zum Kollegen Jarolim ganz kurz zwei Sätze sagen. Er hat gemeint, was die Gleichstellung von der Lebensgemeinschaft mit der Ehe betrifft, befänden wir uns am Ende einer Werteskala. – Ja, sage ich dazu, aber am oberen Ende einer europäischen Werteskala, und das ist gut so.
Es wird immer so hingestellt, als würden Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe diskriminiert werden. Das ist nicht der Fall. Lebensgemeinschaften sind Lebensgemeinschaften, was aber privilegiert ist, und das aus gutem Grund – da sind wir auch nach wie vor dafür –, ist die Ehe als besondere Form dieser Lebensgemeinschaft. Die