Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 194

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die selbständige Antragsbefugnis der Kindesmutter. – Auch wenn Sie es noch so heftig vortragen, Frau Wurm, so können diese Argumente doch in keiner Weise überzeugen. Ich habe auch kein wirklich stichhältiges Argument, das dafür sprechen würde, gehört. Es kam immer wieder nur das Argument, dass die Mutter eben Mutter ist und dass die Frau eben Frau ist und dass es daher so sein soll! (Abg. Mag. Wurm: Rechtliches Interesse!)

Ich empfehle das, was Kollege Jarolim in einem anderen Zusammenhang gemeint hat, nämlich einen intellektuellen Wettstreit zu beginnen: Vielleicht überlegen Sie sich wirk­lich einmal, worin das Argument bestehen soll, Frau Kollegin Wurm!

Wir haben das ja schon im Justizausschuss sehr eingehend diskutiert. Es gibt rechtli­che Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Kindesvater und Kind, aber keine rechtlichen Konsequenzen für die Mutter. Das zum Ersten! Daher wäre es völlig sys­temwidrig, wenn man jemandem, der rechtlich in gar keiner Form beteiligt ist und für den es dadurch auch keine rechtlichen Konsequenzen zu tragen gibt, plötzlich ein selb­ständiges Antragsrecht gegen diejenigen, die sehr wohl rechtliche Interessen haben und die auch die rechtliche Konsequenzen zu tragen haben, einräumen würde.

Nur deshalb, weil man eine Frau ist ... (Abg. Stadlbauer: Hat man kein Recht!) Der Umstand, dass man eine Frau ist, bedeutet nicht, dass man deswegen in allen Verfah­ren in Österreich ein selbständiges Antragsrecht bekommen soll. (Abg. Stadlbauer: Das ist aber eine spannende Aussage!) – Das ist eine ganz klare Aussage. Das ist weder für Frauen noch für Männer so! Ganz klar! Es gibt kein Argument dafür, und Sie konnten auch heute kein Argument dafür finden.

Frau Kollegin Wurm! Diesen Irrtum will ich bereinigen. Ihre Behauptung, damit seien Frauen vom Verfahren ausgeschlossen, stimmt einfach nicht! (Abg. Mag. Wurm: Doch!)

Die Frau, die Mutter hat Parteienstellung in diesem Verfahren (Abg. Mag. Wurm: Aber kein eigenständiges ...!), aber sie kann nicht gegen den Willen derjenigen, die rechtlich betroffen sind, das Verfahren in Gang bringen, und das ist auch gut so. Das konnten Sie weder im Justizausschuss noch heute mit einem wirklich nachvollziehbaren Argu­ment begründen. (Abg. Mag. Wurm: Sie wollen es nicht begreifen! Sie denken mit Männerhirn!)

Das ergibt sich auch aus der historischen Betrachtung. Denken Sie zurück! Wie war das im Bereich der Unehelichkeit, der unehelichen Kinder? Auch sozialistische Justiz­minister – gerade auch Minister Broda als Urbild eines sozialistischen Ministers – ha­ben es nicht für notwenig befunden, dass Mütter für uneheliche Kinder eine eigenstän­dige Klagebefugnis bekommen. – Das hat es nie gegeben, auch in der Vergangenheit nicht! (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Das ist auch heute nicht begründbar. Wenn Sie es auch noch so heftig vortragen, Frau Abgeordnete Wurm, uns hier auch noch so heftig etwas vorspielen wollen – es ist nicht begründbar!

Zweitens möchte ich zum Kollegen Jarolim ganz kurz zwei Sätze sagen. Er hat ge­meint, was die Gleichstellung von der Lebensgemeinschaft mit der Ehe betrifft, befän­den wir uns am Ende einer Werteskala. – Ja, sage ich dazu, aber am oberen Ende einer europäischen Werteskala, und das ist gut so.

Es wird immer so hingestellt, als würden Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe diskriminiert werden. Das ist nicht der Fall. Lebensgemeinschaften sind Lebensge­meinschaften, was aber privilegiert ist, und das aus gutem Grund – da sind wir auch nach wie vor dafür –, ist die Ehe als besondere Form dieser Lebensgemeinschaft. Die


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