Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 55

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Das Ziel dieser Erfindung ist ein Versuch zur Kostenreduktion, also die viel gepriesene Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Glaubt man Brüssel, so können damit tatsächlich Einsparungseffekte von bis zu 30 Milliarden € erzielt werden, also eine ganze Menge Geld für die Wirtschaft. Wo diese enorme Summe eingespart wird, meine Damen und Herren, brauche ich Ihnen vermutlich gar nicht erst zu erzählen. 30 Milliarden € können nicht alleine durch den Wegfall von Stempelmarken erzielt werden. Es ist dies Geld, das durch den Abbau von Rechtsabteilungen, durch den Abbau von Beratern oder auch den Abbau von Bürokräften zusammenkommt.

Auch die so wunderbar dargestellte problemlose Umstrukturierung des Europäischen Unternehmens trägt nicht gerade zur Sicherheit und Berechenbarkeit eines nationalen Arbeitsmarktes bei.

Natürlich ist es für den Profit fein, wenn eine Handelsgesellschaft unbürokratisch und schnell von einem Land ins andere wechseln kann, doch ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wie sieht das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Firmen aus? Was ich Ihnen zu verstehen geben will: Bei aller Euphorie dürfen wir niemals auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes vergessen! Auch die EU hat dies eingesehen und daher im Statut zur Europäischen Unternehmung die ver­pflichtende Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ergänzt.

An uns liegt es nun, diese Notwendigkeit in nationales Recht zu gießen. Der vorlie­gende Entwurf tut dies im Großen und Ganzen zufrieden stellend, aber wir haben frühzeitig mit den Überlegungen zur Umsetzung dieser EU-Vorschrift begonnen, und heute sind nur mehr einzelne Tücken im Detail ungelöst. Wir haben aus diesem Grund einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich speziell mit den Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Es sollte uns doch heute gelingen, diese Richtlinie vollständig umzusetzen.

Wenn Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen, so gibt es für meine Partei kein weiteres Hindernis, dieser Umsetzung der EU-Richtlinie zuzustimmen. Wenn Sie das machen, hätten wir es gemeinsam geschafft, ein akzeptables – wenn ich in der Wirtschaftssprache reden darf – Produkt zustande zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolin­schek zu Wort. – Bitte.

 


17.34

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das erste Mal, Frau Präsidentin, dass Sie mich aufgefordert haben, ans Rednerpult zu treten – es wird noch öfter der Fall sein in dieser Legislaturperiode. Ich wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrer nicht einfachen und schwierigen Aufgabe! Walten Sie Ihres Amtes objektiv, so wie wir es gewohnt sind! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und der Grünen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Regierungsvorlage, mit der das Arbeits­verfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, werden Rechte von Arbeitnehmern in der Europäischen Gesellschaft geregelt. Es geht dabei um Unterrichtungs- und Anhörungsrechte bezüglich der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, um die Einbindung in unternehmerische Entscheidungsprozesse. Damit wird eine Beteiligung der Arbeitnehmer an unternehmerischen Maßnahmen und Entscheidungen auf grenz­überschreitender Ebene gewährleistet.

 


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