Das heißt – und darauf will ich hinaus –: Wir haben mit dieser Societas Europaea und den entsprechenden Regelungen der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein hochkomplexes, um nicht zu sagen, sehr kompliziertes Mitbestimmungsrecht – das ist gut und könnte auch erweitert werden, obwohl wir mit dem vorliegenden Entwurf auch einverstanden sind –, und wir haben andere Bereiche der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Europa, wo sich nichts tut und wo sich niemand kümmert.
Wir haben vorhin, ganz am Anfang dieser
Sitzung davon gesprochen, dass die europäischen Probleme auch in diesem
Parlament etwas stärker artikuliert werden sollten. Das ist ein Punkt, wo wir
erstens in Österreich Handlungsbedarf haben, und zwar nicht nur im Bereich der
wenigen Personen, die bei uns in der Seeschifffahrt beschäftigt sind, sondern
auch, was die Transportarbeiter betrifft, und wo es vor allem um einen Bereich
geht, in welchem wir quer durch Europa die miesesten Arbeitsverhältnisse oder
fast die miesesten Arbeitsverhältnisse von allen haben. Ich würde mir wünschen,
dass auch in diesem Bereich in Österreich, aber auch in Europa etwas
weitergeht, was nicht unbedingt den Umfang dieser Mitbestimmungsregelung
erreichen muss, aber was den Namen verdient, dass sich auch Europa irgendwie an
eine soziale Dimension erinnert. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg.
Mag. Wurm.)
17.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.49
Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass dieses Gesetz einen Fortschritt darstellt, das ist in den Ausführungen der Redner aller hier im Hohen Hause vertretenen Fraktionen zum Ausdruck gekommen.
Auch wenn die Sozialdemokraten nicht mitgehen werden, weil ihnen die Mitbestimmungsrechte noch zu wenig ausgeprägt sind, möchte ich doch sagen: Ich persönlich halte dieses Gesetz nicht nur für einen Fortschritt, sondern für einen großen Fortschritt und halte jede weiter gehende Lösung für absolut unrealistisch – wenn ich nur daran denke, was etwa auch die SPÖ im Fall Magna im Hinblick auf die sonst übliche Betriebsverfassung in Österreich in Kauf genommen hat.
Zur Klarstellung möchte ich nur ganz kurz zum Ausdruck bringen, was in diesem Gesetz wirklich drinnen steht. Da steht drinnen – ich zitiere –:
„Zeitpunkt, Form und Inhalt der Anhörung müssen den Arbeitnehmervertretern auf der Grundlage der erfolgten Unterrichtung eine Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen des zuständigen Organs ermöglichen, die im Rahmen des Entscheidungsprozesses innerhalb der Europäischen Gesellschaft berücksichtigt werden kann.“
Des Weiteren heißt es im Gesetz: „Unter Mitbestimmung im Sinn des VI. Teiles ist die Einflussnahme des Organs zur Vertretung der Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmervertreter auf alle Angelegenheiten der Europäischen Gesellschaft durch die Wahrnehmung des Rechts zu verstehen, einen Teil der Mitglieder des Aufsichts- oder des Verwaltungsrates der Europäischen Gesellschaft zu wählen oder zu bestellen oder einen Teil oder alle Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates der Europäischen Gesellschaft zu empfehlen oder abzulehnen.“
Ich halte das für eine klare und auf die
Realität bezogene, ausgezeichnete Lösung, und daher werden wir diesem Gesetz
auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
17.51