Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 59

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Das heißt – und darauf will ich hinaus –: Wir haben mit dieser Societas Europaea und den entsprechenden Regelungen der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein hochkomplexes, um nicht zu sagen, sehr kompliziertes Mitbestim­mungsrecht – das ist gut und könnte auch erweitert werden, obwohl wir mit dem vor­liegenden Entwurf auch einverstanden sind –, und wir haben andere Bereiche der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Europa, wo sich nichts tut und wo sich niemand kümmert.

Wir haben vorhin, ganz am Anfang dieser Sitzung davon gesprochen, dass die euro­päischen Probleme auch in diesem Parlament etwas stärker artikuliert werden sollten. Das ist ein Punkt, wo wir erstens in Österreich Handlungsbedarf haben, und zwar nicht nur im Bereich der wenigen Personen, die bei uns in der Seeschifffahrt beschäftigt sind, sondern auch, was die Transportarbeiter betrifft, und wo es vor allem um einen Bereich geht, in welchem wir quer durch Europa die miesesten Arbeitsverhältnisse oder fast die miesesten Arbeitsverhältnisse von allen haben. Ich würde mir wünschen, dass auch in diesem Bereich in Österreich, aber auch in Europa etwas weitergeht, was nicht unbedingt den Umfang dieser Mitbestimmungsregelung erreichen muss, aber was den Namen verdient, dass sich auch Europa irgendwie an eine soziale Dimension erinnert. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

17.49

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.49

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass dieses Gesetz einen Fortschritt darstellt, das ist in den Ausführungen der Redner aller hier im Hohen Hause vertretenen Fraktionen zum Ausdruck gekommen.

Auch wenn die Sozialdemokraten nicht mitgehen werden, weil ihnen die Mitbestim­mungsrechte noch zu wenig ausgeprägt sind, möchte ich doch sagen: Ich persönlich halte dieses Gesetz nicht nur für einen Fortschritt, sondern für einen großen Fortschritt und halte jede weiter gehende Lösung für absolut unrealistisch – wenn ich nur daran denke, was etwa auch die SPÖ im Fall Magna im Hinblick auf die sonst übliche Betriebsverfassung in Österreich in Kauf genommen hat.

Zur Klarstellung möchte ich nur ganz kurz zum Ausdruck bringen, was in diesem Gesetz wirklich drinnen steht. Da steht drinnen – ich zitiere –:

„Zeitpunkt, Form und Inhalt der Anhörung müssen den Arbeitnehmervertretern auf der Grundlage der erfolgten Unterrichtung eine Stellungnahme zu den geplanten Maß­nahmen des zuständigen Organs ermöglichen, die im Rahmen des Entscheidungs­prozesses innerhalb der Europäischen Gesellschaft berücksichtigt werden kann.“

Des Weiteren heißt es im Gesetz: „Unter Mitbestimmung im Sinn des VI. Teiles ist die Einflussnahme des Organs zur Vertretung der Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmer­vertreter auf alle Angelegenheiten der Europäischen Gesellschaft durch die Wahrneh­mung des Rechts zu verstehen, einen Teil der Mitglieder des Aufsichts- oder des Verwaltungsrates der Europäischen Gesellschaft zu wählen oder zu bestellen oder einen Teil oder alle Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsrates der Europäischen Gesellschaft zu empfehlen oder abzulehnen.“

Ich halte das für eine klare und auf die Realität bezogene, ausgezeichnete Lösung, und daher werden wir diesem Gesetz auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.51

 


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