Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 107

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Ich würde mir natürlich wünschen, dass dieser Dank, der den Mitarbeitern des Rechnungshofes ausgesprochen wird, nicht nur hier verbal verhallt, sondern auch anderswo und in anderer Form seinen Niederschlag findet. Herr Klubobmann Molterer hat bereits ein Stichwort ausgesprochen: Rechnungshof-Dienstgesetz – ein Anliegen des Rechnungshofes und, ich verhehle es nicht, auch ein besonderes Anliegen von mir.

Ich glaube, die Mitarbeiter des Rechnungshofes haben es sich verdient, dass ihre dienstrechtliche Stellung in einem besonderen Gesetz Anerkennung und Würdigung erfährt, wie es ihrer Qualität und ihrem Engagement entspricht. – Diese Bitte möchte ich noch aussprechen. (Allgemeiner Beifall.)

Hohes Haus! Die zwölf Jahre, für die ich in dieses Amt gewählt wurde, gehen in wenigen Tagen ihrem Ende entgegen. Diese zwölf Jahre waren nicht nur für den Rech­nungshof, sondern für die Republik insgesamt, aber eben auch für den Rechnungshof, eine Zeit des Umbruchs, eine Zeit der Veränderung. Ich darf nur schlagwortartig einige Beispiele hiefür anführen:

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahre 1995 hat auch für den Rechnungshof eine Vermehrung seiner Aufgaben mit sich gebracht – eine Vermehrung insoweit, als der Rechnungshof seither die widmungsgemäße Verwendung jener Gelder, die uns von Brüssel national zugewiesen werden, prüft, und zwar – sogar überwiegend – im Zusammenwirken mit dem Europäischen Rechnungshof. Ich glaube sagen zu können, dass wir auch insoweit der österreichischen Verwaltung ein recht gutes Zeugnis ausstellen können.

Der Rechnungshof hat das Seine dazu beigetragen – das glaube ich auch sagen zu können –, dass die widmungsgemäße Verwendung dieser Mittel sichergestellt ist und dass Österreich nicht – oder nicht so ohne Weiteres – Gefahr läuft, Anlastungen hinnehmen zu müssen; denn das wäre fatal. Ich habe auch im persönlichen Umgang mit den Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes immer wieder erfahren, dass Österreich von der Europäischen Union insoweit ein durchaus gutes Zeugnis ausgestellt wird.

Die internationale Tätigkeit des Rechnungshofes hat in den letzten zwölf Jahren über­haupt einen deutlichen Aufschwung genommen, vor allem deshalb, weil in unserer unmittelbaren Nachbarschaft in den Reformstaaten Rechnungshöfe zum Teil ja überhaupt erst geschaffen werden mussten.

Diese neu geschaffenen Rechnungshöfe haben sehr bald den Kontakt zum österreichi­schen Rechnungshof gesucht, weil er, gerade was den internationalen Bereich anlangt und den Erfahrungsschatz insoweit betrifft, auf eine gute Reputation verweisen konnte.

Es wurde von Herrn Abgeordneten Kräuter angesprochen, dass der Rechnungshof das Generalsekretariat der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontroll­behörden in Wien leitet. Man hat von Seiten der neu geschaffenen Rechnungshöfe sehr gerne die von uns ausgestreckte Hand genommen und uns um Rat gefragt. – Wie soll ein Rechnungshof aufgebaut werden – einer, der diesen Namen verdient, der unabhängig ist und der auch Mittel zur Verfügung hat, um entsprechende Kontrollen vornehmen zu können?

Man hat uns gefragt, wie ein Rechnungshofgesetz beschaffen sein soll. Ich darf an dieser Stelle anmerken: Angesichts dessen, wie die diversen Rechnungshofgesetze in manchen Nachbarstaaten dann letztlich umgesetzt wurden, waren wir mit unseren Empfehlungen erfolgreicher, als wir es im Inland mit unseren Anregungen waren.

 


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