Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 82

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laturperiode, zumindest was die Höhe der Beiträge anbelangt, einen wichtigen, ganz großen Schritt in drei Etappen gesetzt.

Und dann – Herr Kollege Öllinger, ich bin ganz Ihrer Meinung – müssen auch die Leistungen harmonisiert werden. Das wird nicht ganz so einfach sein, denn die Ersten, die schreien werden, werden die Ärzte sein, weil diese natürlich von der gewerblichen Wirtschaft ganz andere Verträge haben als zum Beispiel im ASVG oder sonst wo. Auch hier muss man im Sinne einer Selbstverwaltung eine Lösung finden, die für alle gleich ist. (Abg. Jakob Auer – in Richtung des Abg. Dr. Grünewald –: Was sagt da der Herr Primar?)

Was passiert jetzt bei den Bauern? – Die Einschränkung der Ehegattensubsidiarität für Betriebe mit einer Beitragsgrundlage von maximal 10 015 € – Frau Kollegin Silhavy, genau das ist es, was die Kleinen schützt und nur die Großen zur Kasse bittet; das ist ein verantwortungsvoller Umgang! –, die Einbeziehung von „Urlaub am Bauernhof“ und persönlichen Dienstleistungen, die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage, die Aufsplittung des Bundesanteiles habe ich bereits genannt. – Ich denke, dass es hier gelungen ist, eine wirklich gute Mischung zu finden, die auch von der Selbstverwaltung vorgeschlagen wurde. Ich möchte Sie daher wirklich einladen, diesem Paket zuzustimmen, weil damit eine mittel- und langfristige Konsolidierung der Bauernkran­kenkasse erreicht werden kann und damit auch die Grundlage dafür geschaffen werden kann, ein Zusammenschließen der Aktivitäten mit dem Gewerbe überhaupt ins Auge zu fassen und das auch in einem nächsten Schritt zu tun.

Wie ist das jetzt mit der Darlehensrückzahlung gewesen? – Frau Abgeordnete! Erstens einmal wäre es eine Sache der Selbstverwaltung gewesen, und da ist auch einiges passiert. Es hat der Hauptverband auch versucht, mit allen darlehensgebenden Kassen zu einer Lösung zu kommen. Wir haben uns bemüht, als das ins Stocken geraten ist, mediativ einzugreifen. Das haben wir auch geschafft, worüber ich sehr froh bin. Wir haben mit allen darlehensgebenden Kassen eine Einigung erzielt. – Die Rückzahlungsmodalitäten waren ja bereits geregelt; da sind alle Kassen, auch die, die Darlehen genommen haben, längst zu einer Regelung gekommen, und daran wurde auch nichts geändert, das ist gleich geblieben. – Die darlehensgebenden Kassen waren einverstanden. Warum hat es Vorarlberg schneller gemacht? – Vorarlberg hat als einzige Krankenkasse von dem Angebot Gebrauch gemacht, auf Ziel­erreichungs­zuschüsse, nämlich auf die Auszahlung von insgesamt 7 Millionen € zu verzichten, um dafür schneller fertig zu sein.

Das ist eine Entscheidung Vorarlbergs gewesen, das war ein gutes Gegengeschäft. Auch hier: Alle haben zugestimmt – ein gutes Beispiel der Selbstverwaltung, das wir hier gesetzlich beschließen.

Jetzt zum Schluss ganz kurz zum Erstattungskodex und zur Chefarztpflicht neu: Wir haben hier im vergangenen Dezember ein Arzneimittel-Paket beschlossen, ganz­heitlich, mit vielen wichtigen, notwendigen Maßnahmen – im Übrigen: es greift. Wir haben uns vorgenommen, dass die Steigerungen statt 7 bis 10 Prozent nur 3 bis 4 Prozent betragen. Steigerung Jänner bis Mai 2004: 2,2 Prozent! Dieses Paket ist also ein Erfolg, und ich denke, das sollten wir auch laut sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was machen wir hier? – Wir regeln notwendige Maßnahmen für die Aufnahme ins Heilmittelverzeichnis, und wir regeln eine Verordnungsermächtigung für die Gesund­heitsministerin zur Chefarztpflicht neu. Ich sage ganz offen, es wäre mir sehr recht gewesen, wenn hier die Selbstverwaltung zu einer unbürokratischen Lösung gefunden hätte. Es geht nicht darum, den Chefarzt abzuschaffen, es geht auch nicht darum, die Kontrolle abzuschaffen. Wir brauchen diese Kontrolle (Abg. Neugebauer – demons­trativ Beifall spendend –: Richtig!), denn wir müssen diese Kontrolle auch für die


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