Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 112

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. 4 Minuten sind für Sie, Frau Abgeordnete, eingestellt. – Bitte.

 


14.04

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Als Schriftstellerin und Buchhändlerin kenne ich den Buchmarkt von den verschiedensten Seiten und seit langen Jahren. Wenn man mir vor zehn Jahren gesagt hätte, dass ich eines Tages Gelegenheit haben würde, mich für die Buchpreisbindung einzusetzen, von der ich aus praktischer Erfahrung heraus schlicht und einfach weiß, dass sie das nützliche und notwendige Mittel zur Erhaltung unserer vielschichtigen und vielfältigen Buchlandschaft ist, dann hätte ich es nicht geglaubt. – Umso mehr freue ich mich, dass wir dieses Grundsatzgesetz, das wir im Jahre 1999 befristet beschlossen haben und an dem ich im parlamentarischen Rahmen mitarbeiten durfte, heute unbefristet verlängern.

Meine Damen und Herren! Wir verlängern dieses Gesetz, weil es sich bewährt hat und aus dem Wissen heraus, dass es ein gutes, praktikables und nachahmenswertes Gesetz ist. Und wir verlängern es nicht in letzter Minute, sondern bereits ein Jahr vor der eigentlichen Befristung, dem 30. Juni 2005.

Ich kann nicht genug betonen: Es ist eine mutige politische Lösung, die von allen vier Parteien getragen und von denen begrüßt wird, die das Kulturgut Buch zu schätzen wissen. Vor allem ist es eine klare Entscheidung des verantwortlichen Regierenden, nämlich die Entscheidung von Staatssekretär Franz Morak, der gewiss nicht wenig Überzeugungsarbeit beim Finanz- und beim Wirtschaftsminister zu leisten hatte. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Alle am Buchmarkt Tätigen – Verlage, Buchhandlungen und Autoren/Autorinnen – begrüßen diese Verlängerung, die ihnen Rechtssicherheit gewährleistet, vor allem aber den Kunden das breit gefächerte, hervorragende öster­reichische Buchangebot bewahrt.

Kurz zur Erläuterung zwei Vorteile, die das veranschaulichen sollen:

Erstens: Verlage können intelligent investieren, indem sie die gute Ertragslage bei auflagenstarken Büchern oder neuen Medien nützen, um neue AutorInnen, neue Titel zu verlegen und kleine Auflagen preiswert anzubieten. Das ist für ein kleines Land mit einem kleinen Markt wichtig.

Zweitens: Kleine Buchhandlungen können Bücher zu den gleichen Preisen anbieten wie große. Das ermöglicht flächendeckende Nahversorgung, noch dazu bei den oft intensiven Beratungsleistungen und dem engagierten und aufwendigen persönlichen Service, der nicht extra abgegolten wird. Diese gleichen Chancen nutzen also den kleinen Anbietern, und dieser Nutzen ist nötig, gerade weil das Buch keine Ware wie jede andere ist: Es transportiert geistige Inhalte und braucht Vermittlung.

Noch ein Satz zur Bundesbeschaffung: Das Problem wurde in zahlreichen Gesprächen zwischen Fachverbänden, Kammern und PolitikerInnen erörtert, und es gab durchaus von Seiten der Bundesbeschaffungs-GmbH und des Finanzministers Verständnis und Entgegenkommen, für das zu danken ist. So können die Bundesschulen weiterhin ihren Bedarf an Fachbüchern und Büchern für die Schulbibliotheken in ihren regionalen Buchhandlungen decken.

Die Sicherung der Arbeit von Klein- und Mittelgewerbebetrieben im Buchhandel ist insbesondere der ÖVP und dem Wirtschaftsbund ein grundsätzliches Anliegen, auch


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