Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 132

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zum Vorjahr: AKS vier Mandate weniger, Schülerunion fünf Mandate mehr; bei den Unabhängigen gibt es ein Mandat weniger. Es hat sich also die konstruktive Arbeit der Schülerunion gelohnt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn man sieht, was die Schülerunion an sachlichen Diskussionsbeiträgen einge­bracht hat – so beispielsweise die Verwirklichung einer Leistungsmappe als Zusatz zu den Zeugnissen, die Vorverlegung des Frühwarnsystems ins erste Semester; lauter sachliche Beiträge also –, kann man ganz deutlich erkennen, dass man bei den jungen Menschen, bei den Schülern und Schülerinnen mit sachlicher Argumentation, also nicht dadurch, Unterschriftenlisten aufzulegen und die Schüler aufzufordern, zu ge­wissen Veranstaltungen vor das Ministerium zu gehen, sondern mit sachlicher Argumentation, ein positives Feedback bekommt. Und dafür bedanke ich mich bei den engagierten jungen Leuten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Niederwieser hat hier behauptet, junge Frauen hätten weniger Bildungs­chancen, weil die Situation, was junge Mädchen, die am Land ins Gymnasium gehen, und junge Mädchen, die in der Stadt ins Gymnasium gehen, betrifft, gravierend unter­schiedlich sei.

Ich möchte dazu nachdrücklich festhalten: Dieser Vergleich ist deswegen falsch, Herr Abgeordneter Niederwieser, weil die Bildungschancen nur am Bildungsergebnis gemessen werden können. Das heißt: Wie viele junge Frauen, wie viele junge Männer kommen zur Matura, machen eine Berufsausbildung beziehungsweise studieren?

Wir haben vor kurzem von der Statistik Austria eine diesbezügliche Untersuchung machen lassen und haben als Ergebnis erhalten – ich zitiere –: In den jüngeren Alters­gruppen weisen Frauen jedoch bereits ein höheres Bildungsniveau auf als Männer. – Wir können Ihnen gerne die zahlenmäßigen Unterlagen dazu liefern. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, die Bildungschancen hängen nicht davon ab, wie viele in die Unterstufe des Gymnasiums oder in ein Gymnasium überhaupt gehen, sondern davon, wie viele regionale Angebote für berufsbildende Schulen, für Oberstufenrealgymnasien es in diesen Regionen gibt. Und damit ist Österreich sehr gut ausgestattet: Jedem Jugend­lichen ist es möglich, innerhalb einer halben Stunde einen Ort mit weiterführendem Bildungsangebot zu erreichen. Damit haben wir die besten Bildungsangebote in Österreich, und zwar für Burschen und Mädchen.

Meine Damen und Herren! Zur Frage, wie lange man ein Schulpraktikum, also eine Ausbildung nach der Lehramtsausbildung, machen kann: Derzeit sagen wir, das soll bis 45 Jahre möglich sein. Sie wissen, dass man auch bei diesen 45 Jahren noch Ausnahmen machen kann, jedoch: Ich halte es für falsch, das generell zu öffnen. Durch die gesetzliche Verankerung des Schulpraktikums entsteht ein Rechtsanspruch, und wollen Sie wirklich, dass ein Senioren-Student einen Rechtsanspruch auf ein Schulpraktikum hat?! Das kann’s doch wohl nicht sein!

In begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden, auch über das jetzige Alter hinaus. – Ich halte das an und für sich für eine Diskussion, die sich deswegen nicht lohnt, weil eben in begründeten Fällen ohnehin Ausnahmen gemacht werden können, aber: Wir wollen nicht, dass jeder/jede einen Rechtsanspruch darauf hat.

Ich danke jedenfalls allen, die im Unterrichtsausschuss konstruktiv mit uns zusam­mengearbeitet haben. Ich danke allen, die diesen Anträgen heute zustimmen, und ich freue mich, wenn wir in einer solch konstruktiven Art und Weise in Zukunft weiter­arbeiten können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.15

 


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