Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 176

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Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, seinen Bericht 606 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, seinen Bericht 607 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte auch hier die Damen und Herren um ein entsprechendes Zeichen im Fall der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (468 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (594 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (513 d.B.): Beendigung des Übereinkommens über die gegenseitige Anerken­nung von Prüfungszeugnissen und Konformitätsnachweisen (595 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (411 d.B.): Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und Austausch von der Geheimhaltung unterliegenden Informationen (596 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (457 d.B.): Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Rechtsstellung des zum Militärstab der Europäischen Union ab­gestellten beziehungsweise abgeordneten Militär- und Zivilpersonals, der Haupt­quartiere und Truppen, die der Europäischen Union gegebenenfalls im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben im Sinne des Artikels 17 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich Übungen, zur Verfügung gestellt werden, sowie des Militär- und Zivilpersonals der Mitglied­staaten, das der Europäischen Union für derartige Aufgaben zur Verfügung gestellt wird (EU-Truppenstatut) samt Erklärungen (597 d.B.)

 


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