Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 178

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den Vertretungsbehörden dafür zuständig sind und ihre Tätigkeit, so meine ich, sehr qualitätsvoll und dienstleistungsorientiert ausüben, herzlich bedanken und diesen Dank auch der Frau Bundesministerin übermitteln. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie der Abgeordneten Mag. Lunacek und Mandak.)

17.48

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Schieder zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


17.48

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorlagen des Außenpolitischen Ausschusses, die wir heute behandeln, finden alle unsere Zustim­mung. Anmerkungen, die notwendig sind, werden noch von unseren Rednern gemacht werden. Ich hoffe, dass sie auch die Zustimmung aller Fraktionen finden werden und es nicht so ist wie im Ausschuss, wo eine Fraktion gegen eine Vorlage gestimmt hat.

Die heute vorliegenden Vorlagen sind aber, Frau Bundesminister, ein guter Anlass, darüber zu sprechen, wie und aus welchem Anlass Außenpolitik und europäische Fragen im Plenum behandelt werden. Wir haben diese Vorlagen heute auf der Tages­ordnung, von denen manche sehr wichtig sind, manche reine Formsachen sind, die aber behandelt werden müssen, weil es sich um Übereinkommen handelt. Alle anderen wichtigen Fragen, also die großen EU-Vorhaben, die Frage, wer Kom­missionspräsident wird, wie Kommissionsmitglieder ausgesucht werden et cetera, werden nicht auf Grund von Vorlagen behandelt, sondern dann, wenn es eine Erklärung gibt, wenn es eine Dringliche Anfrage dazu gibt oder wenn es sich um ein Vorhaben handelt und es im EU-Hauptausschuss besprochen wird.

Wir sollten uns also eigentlich einmal darüber unterhalten, ob es die richtigen und wichtigen Dinge sind, die ins Plenum kommen, oder ob es nicht andere Dinge sein sollten, die der Bedeutung des Plenums entsprechend hier behandelt werden. Es sollte also vielleicht überlegt werden, ob manche Dinge, die im EU-Hauptausschuss ver­handelt werden, nicht im Rahmen von eigenen Plenartagen hier im Plenum behandelt werden sollten, weil es erstens ihrer Bedeutung entspricht und zweitens dann auch Fragen der EU durch Übertragungen und so weiter jene Aufmerksamkeit fänden, die sie im EU-Hauptausschuss, den wir zwar öffentlich gemacht haben, an dem jedoch die Öffentlichkeit nicht wirklich teilnimmt, leider nicht bekommen.

Wir sollten uns wahrscheinlich auch überlegen, ob die Verfassungsbestimmungen, die wir erfüllen müssen, nämlich dass wir genau festlegen, in welchen Sprachen und wo diese Vorhaben zur Einsichtnahme aufgelegt werden, noch zeitgemäß sind, ob die öffentliche Auflage nicht durch einen Zugang im Internet ersetzt werden könnte, ob das wirklich noch in jedem einzelnen Fall so ausdrücklich mit beschlossen werden muss und ob sich das nicht automatisch ergeben könnte. All das sollte auch im Zusam­menhang mit Änderungen der Verfassung überlegt werden.

Genauso wäre auch zu überlegen, ob nicht gerade auf Grund der Bedeutung von außenpolitischen und insbesondere EU-Fragen die Arbeit der Parlamente selbst in diesem Zusammenhang, also die Berichte über die Tätigkeit der COSAC wie auch Berichte aus anderen interparlamentarischen Einrichtungen, so wie es früher der Fall war, auch heute wieder in Form eines eigenen Berichts ins Hohe Haus kommen sollte, um auch die Haltung der Parlamente und ihrer Vertreter zu Fragen der EU hier wieder debattieren zu können. Diese kleinen Gruppen wie COSAC zum Beispiel und auch andere Delegationen, Europarat, WEU, NATO et cetera, haben zwar viele Möglich­keiten, ein Verhalten für das Parlament zu setzen, aber es gibt weder einen Auftrag


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