lich bei Frau Abgeordneter Partik-Pablé und natürlich auch bei Herrn Abgeordnetem Scheibner dafür, dass wir die Möglichkeit haben, über das Pech, die Pleiten und die Pannen des Herrn Innenministers zu reden. Seit er im Amt ist, hat er ja eine beachtliche Häufung von Aufhebungen von Gesetzesmaterien hinnehmen müssen. (Zwischenruf des Abg. Wittauer.)
Ich zitiere, meine Damen und Herren: § 28 des Zivildienstgesetzes-alt wurde wegen des Verpflegungsgeldes aufgehoben, die Neuregelung, die dann gemacht wurde, wurde wieder aufgehoben; § 46 des Personalvertretungsgesetzes wurde aufgehoben; im Jahre 2001 wurde § 4 des Asylgesetzes aufgehoben; § 80 des Sicherheitspolizeigesetzes wurde wegen des Datenschutzes aufgehoben; § 15a Beamten-Dienstrechtsgesetz wurde aufgehoben; die Asylreform 2003 wurde aufgehoben; § 54a des Zivildienstgesetzes wurde aufgehoben – und vergessen Sie nicht die Dutzenden Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof wegen parteipolitischer Besetzungsversuche im Beamtenbereich, diese wurden aufgehoben. (Abg. Ellmauer: ... bei der Wahrheit bleiben!)
Meine Damen und Herren! Das ist schon eine „beachtliche“ Leistung! – und eines steht schon jetzt fest: Mit dem geplanten Sicherheitspolizeigesetz wird der Minister die nächste Panne, den nächsten Bauchfleck landen!
Herr Minister Strasser soll aber nicht sagen, er sei nicht gewarnt worden. Er ist vor einem Jahr sehr deutlich gewarnt worden, etwa vom Katholischen Familienverband, der gesagt hat: „Der österreichische Entwurf vergrößert die europäische Ratlosigkeit. Er enthält ... nichts Mutiges oder gar Fortschrittliches. Im Gegenteil noch setzt er sich der berechtigten Kritik aus, menschenrechtliche Mindeststandards zu untergraben.“
Oder die Diakonie – ich zitiere –: „Dazu kommt ein weitgehendes Abgehen von zentralen Punkten der österreichischen Rechtskultur, vor allem durch die massive Einschränkung des Rechtsschutzes und der Einführung von Zwangsmitteln.“
Und weiter: „Es ist notwendig, dass auch in Zukunft jedem Asylsuchenden ein effektiver Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren offen steht.“
Meine Damen und Herren! Im Antrag der FPÖ,
der von Kollegin Partik-Pablé und vom Kollegen Scheibner eingebracht worden
ist, ist ja auch die Formulierung hochinteressant. Da steht etwa: „Der Bundesminister
für Inneres wird ersucht, dem Nationalrat ehebaldigst“ – das ist schon
einmal sehr eigenartig (Abg. Scheibner: Wieso?), da hätte man ja
auch einen Termin hineinschreiben können – „eine Regierungsvorlage vorzulegen,
die die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehobenen Bestimmungen ...
verfassungskonform überarbeitet“. (Abg. Scheibner: Ja was sonst? Sollen wir es
verfassungswidrig überarbeiten?)
Kollege Scheibner! Das könnte man jetzt auch so interpretieren, dass in Wirklichkeit der Herr Bundesminister nicht in der Lage war, verfassungskonforme Gesetzesvorlagen zu erstellen. (Abg. Scheibner: Sollen wir hineinschreiben, er soll etwas verfassungswidrig vorlegen?) In Wirklichkeit haben Sie damit dem Minister eine schallende Ohrfeige verpasst.
Wenn man sich die Gesetzesmaterie weiter
ansieht und das Erkenntnis und die Aussagen des Präsidenten des
Verfassungsgerichtshofes, dann wird ja wieder deutlich, mit welcher
Schludrigkeit bei diesem Gesetz vorgegangen wurde. (Abg. Wittauer: Das ist
keine Schludrigkeit! Das nehmen Sie zurück, Herr Abgeordneter!)
Herr Korinek hat eindeutig formuliert: „Die legistische Qualität des Gesetzes ist nicht gut.“ (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ist das eine Lesung oder eine Rede? Das ist keine freie Rede!) Er setzt dazu, dies sei „noch zurückhaltend formuliert“. – Das sagt der Präsident des Verfassungsgerichtshofes.