Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 71

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schwarz-blauen Bundesregierung dramatisch erhöht hat und dass dadurch mehr Mittel für den Arbeitsmarkt freigesetzt werden müssen, dass aber die Kurse nicht dazu füh­ren, dass die Menschen stärker in Beschäftigung kommen, sondern es ist das Gegen­teil der Fall. (Abg. Dolinschek: Reden Sie von der Bundesrepublik Deutschland oder von Österreich?)

So kennzeichnet auch diese Regierung eine Unzahl an Belastungen für die Menschen. Es gibt schon, aufgezählt und zusammengezählt, 44 Belastungen. Eine davon war die Unfallrentenbesteuerung, woraus 172,6 Millionen € netto in das Budget geflossen sind.

Die 45. Belastung für behinderte Menschen steht auch schon vor der Tür. Im Sommer haben sich Sozialminister Haupt und Vizekanzler Gorbach darüber den Kopf zerbro­chen, dass Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher keine Befreiung von der Telefongrundgebühr mehr haben sollen. Minister Haupt hat das damals damit argu­mentiert, dass PflegegeldbezieherInnen ihre Nachbarn und Nachbarinnen nach Austra­lien telefonieren lassen würden. Das ist ein weiteres haarsträubendes Beispiel dafür, wo Sozialpolitik in dieser Regierung verankert ist. Denn bei der Grundgebühr ist es so, dass die Menschen von der Grundgebühr befreit sind und dass die erste Stunde zum Telefonieren reduziert wird. Aber diese Aussagen bezüglich der Gespräche nach Aust­ralien haben sehr viel Unmut, Ärger und Verzweiflung vor allem auch bei Pflegegeld­bezieherinnen und Pflegegeldbeziehern nach sich gezogen.

Es ist so, dass jetzt im Budgetbegleitgesetz die Valorisierung des Pflegegeldes veran­kert ist. Das sind für die Pflegegeldstufe 1 um 2,90 € mehr, für die Pflegegeldstufe 2 um 5,40 € mehr und für die Pflegegeldstufe 3 um 8,30 € mehr. Diese drei Stufen umfassen zwei Drittel aller Bezieherinnen und Bezieher des Pflegegeldes, das heißt, diese Menschen werden sich mit diesen Beträgen nicht sehr viel an zusätzlichen Leis­tungen zukaufen können, weil der Kaufkraftverlust nicht ausgeglichen wurde.

Wesentlich und wichtig ist für Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher, dass das Pflege­geld jährlich valorisiert und erhöht wird. So hat auch Kollege Dr. Huainigg heute in einer Aussendung darüber geschrieben, dass die jährliche Valorisierung des Pflegegel­des ein Fixstern sein sollte. Ich gebe ihm und seiner Fraktion sowie auch der FPÖ die Möglichkeit zur Unterstützung eines Entschließungsantrages, den die Abgeordnete Mag. Christine Lapp und KollegInnen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegel­des einbringen. Der Antrag lautet:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Novelle zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit mindestens der Inflationsrate vorgesehen wird.‘“

Es ist so, dass die Valorisierung des Pflegegeldes von Seiten der Betroffenen selbst bezahlt wird: Die Unfallrentnerinnen und Unfallrentner zahlen sich diese Valorisierung, diese 30 Millionen €, selbst. Ich denke, dass ist ein weiteres Beispiel für die Kalt­schnäuzigkeit der schwarz-blauen Bundesregierung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiterer Punkt ist das, was in dem Gesetz über die Leitung des Bundessozialamtes drinsteht. Für all jene Kolleginnen und Kollegen, die dies nicht wissen: Das Bundessozialamt ist meiner Meinung nach ein sehr wich­tiges Kompetenzzentrum für behinderte Menschen in Österreich. Hier wird eingeräumt, dass die Leitung des Bundessozialamtes auch außen stehenden Persönlichkeiten möglich sein müsste. Da drängt sich mir sehr hart der Verdacht auf, dass hier schon der Posten für eine mögliche Parteibuchwirtschaft geschaffen wird.

 


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