Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 79

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Straf­prozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffen­gesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Aus­länderbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundes­behindertengesetz, das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelun­gen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesell­schaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesell­schaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.)

Die Neuregelung der besonderen Bundessportförderung sieht vor, dass 3 Prozent der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien, mindestens jedoch 40 Millionen € für die besondere Bundessportförderung zur Verfügung stehen. Von den zu erwartenden stei­genden Mitteln können die Dachverbände und der ÖFB nicht profitieren, da hier ein nicht valorisierter Fixbetrag vorgesehen ist. Dies würde bedeuten, dass die Dachver­bände, der ÖFB und das ÖOC keine Inflationsabgeltung erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage zum Bundes-Sportförde­rungsgesetz vorzulegen, mit der eine Valorisierung des Betrages gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 im Ausmaß der Inflationsrate sichergestellt wird, sofern die Steigerung der besonderen Bundessportförderung zumindest die Inflationsrate erreicht.“

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(Beifall bei den Grünen.)

Jetzt zum Bundesmuseen-Gesetz, denn die Budgetbegleitgesetze sehen auch eine Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes vor, weil die Museen eben mehr Geld erhal­ten sollen. Sie werden verstehen, dass verantwortungsbewusste Menschen so einer Forderung nicht gut zustimmen können. Das ist sehr schwierig. Wenn nämlich jede Kontrolle über die Museen und deren Gebarung verloren gegangen ist, wenn ein barocker Museumsdirektor prasst und urasst, als wäre er nachgerade die kleine Raupe Nimmersatt (Beifall bei den Grünen), dann muss man sich fragen, warum wir diesem gefräßigen Nimmersatt immer mehr Geld in den Rachen schieben sollen. Mich erinnert so eine Budgeterhöhung in gewisser Weise auch an Eltern, die ihrem Kind, das das Taschengeld ständig hinauswirft, aber immer wieder kommt und noch einmal das Taschengeld haben möchte oder eine Erhöhung des Taschengeldes haben möchte, verantwortungslos einfach immer mehr geben. Und das ist im Zusammenhang mit den Museen eben nicht verantwortlich. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Niemand wird irgendetwas gegen eine Erhöhung der Budgetmittel der Museen haben. Wir sind die Letzten, die einer Erhöhung nicht zustimmen würden, wenn die entspre-


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