für den Nahverkehr bleiben trotz
gestiegener Aufwendungen für 2005 gleich. (Abg.
Wittauer:
4,3 Milliarden ...!)
Geschätzte Damen und Herren! Einen weiteren Unsicherheitsfaktor stellt auch die Neuverteilung der Emissionsrechte für die Zeit 2008 bis 2012 dar. Dieser Zustand trägt nicht wirklich dazu bei, die Unternehmen zu langfristigen, umweltfreundlichen Investitionen zu animieren. (Abg. Wittauer: 95 Prozent!) Zusätzlich fehlen im Emissionszertifikategesetz auch entsprechende Anreize. (Abg. Krainer – in Richtung Abg. Wittauer –: Kollege Wittauer, Sie kommen eh noch zwei Mal dran!) Unsere Forderungen nach einem eigenen Fördertopf für spezielle Energiesparmaßnahmen sind nicht anerkannt.
Zusammengefasst bleibt dem Emissionszertifikategesetz auch nach dieser Novellierung ein „Unbefriedigend“. Daher werden wir der heutigen Novellierung nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.42
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter
Sieber zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vor wenigen Tagen hat nun endlich auch Russland nach zähen Verhandlungen das Kyoto-Protokoll unterzeichnet. (Abg. Krainer: Unterzeichnet hat es schon seit vielen Jahren!) Damit kann das weltweit wichtigste Klimaschutzabkommen in Kraft treten. Leider weigern sich die USA, China und auch Australien nach wie vor, dieses Abkommen zu unterzeichnen.
Luftverschmutzung
macht nicht vor Staatsgrenzen Halt und kann daher nur gemeinschaftlich in den
Griff bekommen werden. Da Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht
zugestimmt haben, ist das Emissionszertifikategesetz ohne Ihr Zutun in Kraft
getreten. Dieses Gesetz gibt der heimischen Industrie und der Energieerzeugung
die Möglichkeit, sich ab 2005 am gemeinschaftsweiten Handel mit Emissionszertifikaten
zu beteiligen, und bietet ihnen einen Anreiz, in abgasarme Produktionsmethoden
zu investieren.
Die
Europäische Kommission hat nun bei der Prüfung des österreichischen Zuteilungsplans
festgestellt, dass eine Regelung betreffend den Transfer von stillgelegten Anlagen
auf bestehende Anlagen desselben Inhabers mit der Richtlinie unvereinbar ist,
hat aber dem Zuteilungsplan mit der Auflage zugestimmt, dass diese Regelung
beseitigt wird. Diesem Zweck dient die vorgelegte Novelle der Bundesregierung.
Um Rechtssicherheit für Anlageninhaber zu schaffen, wird unser Bundesminister
per Bescheid feststellen, dass Anlagen, die keine oder nur mehr geringe
Emissionen aufweisen, weil deren Produktion auf andere Anlagen desselben
Eigentümers übertragen wurde, nicht als stillgelegt gelten.
Außerdem
haben sich im Vollzug des EZG, vor allem hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens,
einige Bestimmungen in der Praxis als nicht klar genug herausgestellt. Besonders
die Behördenzuständigkeit im Genehmigungsverfahren und die Mindestanforderungen
an den Genehmigungsantrag sind hiervon betroffen. Die Regelungen in der
Verordnungsermächtigung für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen werden
in Zukunft direkt im EZG zu finden sein.
Hochwasser und Dürre haben uns drastisch vor Augen geführt, dass der Klimawandel auch eine Bedrohung für Österreich darstellt. Auf dem Energie- und Verkehrssektor wird daher auf marktwirtschaftlich orientierte Instrumente wie eben den Emissionshandel gesetzt. Dabei gilt es jedoch, umsichtig und mit Hausverstand vorzugehen, damit einerseits der Klimawandel gestoppt, aber andererseits das Wirtschaftswachstum nicht