Die Dramatik der Lage in den Justizanstalten belegt auch der
untaugliche und auch vom Verteidigungsminister abgelehnte Plan der
Justizministerin betreffend einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres in den
Justizanstalten.
Die Budgetmittel im Bereich des Strafvollzuges reichen offenbar bei
weitem nicht aus, um ein in früheren Zeiten im Strafvollzug garantiertes Niveau
auch nur annähernd zu erreichen (und dies trotz höchstem Einsatz der im
Strafvollzug tätigen BeamtInnen).
Die enorme Steigerung der Häftlingszahlen in den letzten Jahren z.B.
von rund 7000 im Jahr 2002 auf angeblich durchschnittliche 8500,
vermutlich aber wohl 9000 im Jahr 2004 würde nach ernsthaften Schätzungen
mindestens 500 zusätzliche BeamtInnen in den Justizanstalten erfordern.
Auch im Bereich der Gerichtsbarkeit ist die Personalsituation
äußerst besorgniserregend. (Sowohl beim richterlichen wie auch beim
nichtrichterlichen Personal.)
Es sei daran erinnert, dass die RichterInnen vor einem Jahr (am
6. November 2003) einen „Notstandstag“ auszurufen gezwungen waren. Seitdem
hat sich nach Aussage der Präsidentin der Richtervereinigung Dr. Barbara
Helige „nichts“ geändert. Gegen die erdrückende Personalnot wurde von den
RichterInnen und StaatsanwältInnen am 3. November 2004 ein zweistündiger
Warnstreik abgehalten, wobei darauf hingewiesen wurde, dass 150-200 zusätzliche
Planstellen bei RichterInnen und StaatsanwältInnen erforderlich seien.
Die Forderungen der RichterInnen sind schon deshalb berechtigt, weil
eine Fülle von neuen Gesetzen und neuen Aufgaben für die Justiz geschaffen
wurde, weil im Bereich der Strafgerichtsbarkeit ein deutlich erhöhter
Arbeitsanfall zu verzeichnen ist und weil eine zügige Abwicklung der Verfahren
in hohem Maß im Interesse der BürgerInnen liegt.
Auch die Rechtsanwaltskammer Wien hat sich auf die Seite der Richter
gestellt und in einer Aussendung der RAK Wien vom 3.11.2004 heißt es: „Im
Interesse ihrer Klienten unterstützen die Wiener Rechtsanwälte die Forderung
des Richterstandes nach entsprechender personeller Ausstattung der Gerichte
hinsichtlich der ausreichenden Besetzung mit richterlichem und
nichtrichterlichem Personal. Die Wiener Anwaltschaft sieht das Qualitätsprodukt
Justiz, an dem sie für ihre Klienten maßgeblich mitwirkt, gefährdet, wenn an
sich sinnvolle Sparmaßnahmen des Staates Eckpfeiler des demokratischen
Rechtsstaates treffen. Wenn der Staat durch immer neue Gesetze den Gerichten
immer neue Aufgaben zuteile, muss er auch konsequent sein und den Justizapparat
entsprechend ausstatten ...“
Interessant
ist in diesem Zusammenhang, dass laut Standard vom 3. November 2004 der
ehemalige Justizminister Dr. Böhmdorfer (nunmehr Justizsprecher der FPÖ)
die Schuld an der Personalknappheit bei Bundeskanzler Schüssel sieht und
feststellt: „Dem fehlt leider noch das Verständnis für die Situation.“
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage
mit dem Ziel auszuarbeiten, dass so rasch wie möglich
1.
500 JustizwachebeamtInnen mehr zur Verfügung stehen und dass