Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 229

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Die Dramatik der Lage in den Justizanstalten belegt auch der untaugliche und auch vom Verteidigungsminister abgelehnte Plan der Justizministerin betreffend einen Assis­tenzeinsatz des Bundesheeres in den Justizanstalten.

Die Budgetmittel im Bereich des Strafvollzuges reichen offenbar bei weitem nicht aus, um ein in früheren Zeiten im Strafvollzug garantiertes Niveau auch nur annähernd zu erreichen (und dies trotz höchstem Einsatz der im Strafvollzug tätigen BeamtInnen).

Die enorme Steigerung der Häftlingszahlen in den letzten Jahren z.B. von rund 7000 im Jahr 2002 auf angeblich durchschnittliche 8500, vermutlich aber wohl 9000 im Jahr 2004 würde nach ernsthaften Schätzungen mindestens 500 zusätzliche BeamtIn­nen in den Justizanstalten erfordern.

Auch im Bereich der Gerichtsbarkeit ist die Personalsituation äußerst besorgnis­erregend. (Sowohl beim richterlichen wie auch beim nichtrichterlichen Personal.)

Es sei daran erinnert, dass die RichterInnen vor einem Jahr (am 6. November 2003) einen „Notstandstag“ auszurufen gezwungen waren. Seitdem hat sich nach Aussage der Präsidentin der Richtervereinigung Dr. Barbara Helige „nichts“ geändert. Gegen die erdrückende Personalnot wurde von den RichterInnen und StaatsanwältInnen am 3. November 2004 ein zweistündiger Warnstreik abgehalten, wobei darauf hingewiesen wurde, dass 150-200 zusätzliche Planstellen bei RichterInnen und StaatsanwältInnen erforderlich seien.

Die Forderungen der RichterInnen sind schon deshalb berechtigt, weil eine Fülle von neuen Gesetzen und neuen Aufgaben für die Justiz geschaffen wurde, weil im Bereich der Strafgerichtsbarkeit ein deutlich erhöhter Arbeitsanfall zu verzeichnen ist und weil eine zügige Abwicklung der Verfahren in hohem Maß im Interesse der BürgerInnen liegt.

Auch die Rechtsanwaltskammer Wien hat sich auf die Seite der Richter gestellt und in einer Aussendung der RAK Wien vom 3.11.2004 heißt es: „Im Interesse ihrer Klienten unterstützen die Wiener Rechtsanwälte die Forderung des Richterstandes nach ent­sprechender personeller Ausstattung der Gerichte hinsichtlich der ausreichenden Be­setzung mit richterlichem und nichtrichterlichem Personal. Die Wiener Anwaltschaft sieht das Qualitätsprodukt Justiz, an dem sie für ihre Klienten maßgeblich mitwirkt, gefährdet, wenn an sich sinnvolle Sparmaßnahmen des Staates Eckpfeiler des demo­kratischen Rechtsstaates treffen. Wenn der Staat durch immer neue Gesetze den Gerichten immer neue Aufgaben zuteile, muss er auch konsequent sein und den Justiz­apparat entsprechend ausstatten ...“

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass laut Standard vom 3. November 2004 der ehemalige Justizminister Dr. Böhmdorfer (nunmehr Justizsprecher der FPÖ) die Schuld an der Personalknappheit bei Bundeskanzler Schüssel sieht und feststellt: „Dem fehlt leider noch das Verständnis für die Situation.“

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage mit dem Ziel auszuarbeiten, dass so rasch wie möglich

1. 500 JustizwachebeamtInnen mehr zur Verfügung stehen und dass

 


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