Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 26

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spiel dafür, dass die Menge des eingesetzten Kapitals nicht immer dafür spricht, dass auch das, was herauskommt, dem entspricht, was man politisch eigentlich will – also eigentlich: was wir politisch wollen. Ich glaube, Sie wollen es schon. (Abg. Scheibner: Also wie ist das jetzt? Das habe ich nicht verstanden!)

Ich sage es vielleicht einfacher: Sie investieren sehr viel Geld in den Familienbereich, und trotzdem fehlt es zum Beispiel hinten und vorne an Kinderbetreuungsplätzen. (Abg. Ellmauer: Wo?) In ganz vielen Bundesländern! Sie sollten sich einmal ein biss­chen kundig machen. Das sind Fragen, die offenbar an Ihnen vorbeigehen. (Abg. Ell­mauer: Sagen Sie uns, wo! Nennen Sie eine Gemeinde!) Das werden Sie aus allen möglichen Bundesländern und Gemeinden erfahren, aber nicht, wenn Sie Ihre Bür­germeister fragen, denn die sagen immer, dieses Problem haben wir nicht. Das kenne ich sehr gut aus Vorarlberg. Unsere Bürgermeister sagen: Das Problem kennen wir überhaupt nicht, und wenn Sie mit den Frauen in den betroffenen Gemeinden spre­chen, sagen die Ihnen: Wir können nicht erwerbstätig sein, weil es die Möglichkeit einer Kinderbetreuung nicht gibt. – Ich bitte Sie, das endlich einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Es gäbe also sehr wohl Möglichkeiten, in diesem finanziellen Bereich umzusteuern und andere Schwerpunkte zu setzen. Sie wollen das nicht tun, ich nehme das zur Kenntnis. Wir würden das sehr wohl tun, denn wir halten es für notwendig.

Es war vor nicht langer Zeit im Österreichischen Institut für Familienforschung eine Veranstaltung, in deren Rahmen Kinderbetreuungseinrichtungen aus verschiedenen Ländern verglichen wurden, wo es auch um die Frage gegangen ist, wie viele Kinder es gibt. Da sind die Länder Norwegen, Schweden, Frankreich und Österreich vergli­chen worden. Bei dieser Veranstaltung haben sich zwei große Punkte herauskristalli­siert: Es geht um den gesetzlichen Anspruch auf ein Recht auf Kinderbetreuung, das ist ganz wichtig. Und der zweite große Faktor: Es ist wichtig, dass das Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, wie auch immer es genannt wird, flexibel einsetzbar ist, dass sich die Eltern entscheiden können, in welcher Phase sie wie viel an Finanzmitteln ha­ben wollen, ob sie eher in kürzerer Zeit viel Geld in Anspruch nehmen wollen oder über längere Zeit verteilt weniger Geld.

Das waren die beiden wichtigsten Komponenten, die dazu führen, dass nicht nur mehr Frauen erwerbstätig sein können und damit finanziell besser gestellt und abgesichert sind. Das ist auch – das geht Hand in Hand – eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Geburtenrate in diesen Ländern mit nahezu 1,8 Kindern pro Frau weit höher liegt als in Österreich, wo derzeit 1,38 Kinder auf eine Frau kommen.

Nehmen Sie das einmal mit! Ich weiß, da braucht es bei Ihnen ein starkes Umdenken. Es gibt tatsächlich einen völlig anderen Weg. Es wäre notwendig, diesen zu gehen, wenn es darum geht, einerseits den Frauen zu ihrer Selbständigkeit, zu ihrer finanziel­len Absicherung zu verhelfen, andererseits aber auch dafür zu sorgen – und das wol­len wir ja sicher auch alle –, dass in Österreich mehr Kinder zur Welt kommen, womit auch die Generationenfrage entschärft wird.

Sie sprechen von der „pensionsrechtlichen Unterstützung von Frauen“. Da frage ich mich: Warum finde ich diesbezüglich so wenig in dieser Pensionsreform, sowohl 2003 als auch 2004?

Sie haben eines getan, und das gestehe ich Ihnen zu: Mit der ausgeweiteten Anrech­nung der Kinderbetreuungszeiten haben Sie eine Verbesserung erzielt. Aber Sie wis­sen ganz genau, dass durch diese langen Durchrechnungszeiträume diese Vorteile, die die Frauen haben, mehr als wettgemacht werden, sodass unterm Strich eine neue Benachteiligung entsteht. Sie haben es verabsäumt, eine verpflichtende Pensionsauf­teilung zwischen Mann und Frau während aufrechter Ehe zu machen. Das wären Mög-


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