Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 49

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setzen; auch im Bankwesengesetz kommen Konsumentenschutzbestimmungen vor. Das Justizministerium geht soeben daran, diese Materie, damit sie übersichtlich wird, neu zu kodifizieren. Dies wird ein sehr wichtiger Schritt sein.

Aber Konsumentenschutz ist nicht nur die legistische Tätigkeit, sondern – wenn man zum Beispiel hier auf die Galerie hinaufschaut, dann sieht man die jüngsten zu schüt­zenden Konsumenten – eine Materie, bei der man neben der Legistik auch die Durch­führung der Konsumentenschutzmaßnahmen, die Warentests, die Lebensmitteltests et cetera bedenken muss, die Preiskontrolle bedenken muss und auch die Verträge, die geschlossen werden, weil ja zum Beispiel die Banken der ständigen Verlockung erlie­gen, schon mit den jungen Menschen „günstige“ Verträge abzuschließen, und diese sind dann auf Lebenszeit, manchmal nicht einmal freiwillig, ihre Kunden.

So gibt es beim Konsumentenschutz auch das Problem der Information – der Informa­tion durch eine Zeitschrift.

Und jetzt kommt die Frage der Organisation – und das ist der Gedankensprung zu einem eigenen Konsumentenschutzministerium –: Derzeit ist der Konsumentenschutz im Verein für Konsumenteninformation integriert. Ich rufe in Erinnerung: Dort sind die Kernbereiche vertreten durch Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Gewerk­schaftsbund und Wirtschaftskammer. Das sind die Kernkonsumentenschützer der Nation, und in Wirklichkeit haben sie ständig einander widersprechende Interessen zu vertreten – das soll man nicht übersehen –: Nicht immer, wenn die Arbeiterkammer eine Preiskontrolle macht, ist das von der Wirtschaftskammer gerne gesehen. Nicht immer, wenn ein Warentest durchgeführt wird, ist das von der Wirtschaftskammer gerne gesehen.

Nicht vertreten im Verein für Konsumenteninformation sind zum Beispiel die Senioren. Es sind 1,6 Millionen Menschen in diesem Lande, die meistens durch den automati­schen Verlust der Mitgliedschaft weder in der Arbeiterkammer noch in der Wirtschafts­kammer und so weiter integriert sind, die also in keiner Weise organisiert am Konsu­mentenschutz beteiligt sind.

Alle meine Versuche, hier Bewegung hineinzubringen, sind gescheitert. Ich wünsche Ihnen, Herr Sozialminister, dass Sie vielleicht diese Frage auch einmal auf den Tisch bekommen und Sie überlegen können, wie man den Seniorenkonsumentenschutz et­was ausbauen könnte. Er findet in Österreich konzentriert und organisiert derzeit nicht statt. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

Nicht alle Tätigkeiten, die der Konsumentenschutz ausübt, lassen sich verkaufen – obwohl man sehr vieles verkaufen könnte, es aber nicht tut, weil eben die einander blockierenden Interessen dem entgegenstehen. Verkäuflich und Gewinn bringend ist die Information. Die Zeitung „Der Konsument“ ist auch die große Einnahmequelle des Vereines für Konsumenteninformation, der zu 70 Prozent die Ausgaben dieses Verei­nes decken kann. Der Rest ist Zuschuss von den Sozialpartnern und vom Staat – 1,2 Millionen € von den Sozialpartnern und 1,6 Millionen € vom Staat.

Nun verzichtet man wegen der sich blockierenden Interessen bewusst darauf, die Wa­rentests und auch andere Untersuchungen gegen Entgelt zu machen. Ich weiß nicht, ob das gut ist. Ich persönlich halte es nicht für richtig, weil ein selbständiger Konsu­mentenschutz ganz wesentlich für dieses Land wäre.

Es würde – wenn man schon kein Ministerium will, aber das wäre auch günstig – schon genügen, wenn man zum Beispiel eine Stiftung gründen, diese Stiftung mit entspre­chendem Kapital – eben einmal und nicht durch jährliche gnadenhalber gegebene Zu­schüsse – unterstützen und dort einen unpolitischen, sachpolitischen Konsumenten­schutz machen würde – frei von der Abhängigkeit von Arbeiterkammer, Wirtschafts-


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