15.20
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Die politische Diskussion der letzten Wochen war sehr stark geprägt vom Bereich der Gesundheit. Auf Grund der intensiven Debatte über die Finanzierung des Gesundheitssystems ist so mancher Aspekt, der in dieser Reform enthalten ist, in der öffentlichen Diskussion zu kurz gekommen. Ich bin daher sehr dankbar, dass ich im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage einige dieser Punkte behandeln kann.
Diese Reform ist umfassend vorbereitet
worden, wir haben zwölf Monate lang auf sehr breiter Basis sehr intensiv
diskutiert. Diese Diskussion fand statt in einem Reformdialog, im Rahmen einer
Gesundheitskonferenz, in zwölf Gesundheitsdialogen, und in weiterer Folge
wurden natürlich sehr intensive Gespräche mit den Ländern, den Landeshauptleuten, den
LandesgesundheitsreferentInnen und in letzter Konsequenz auch mit den
LandesfinanzreferentInnen geführt.
Wir haben
gestern ein großes Paket in den Ministerrat eingebracht, das auch vom Ministerrat
beschlossen und dem Hohen Haus zugeleitet wurde, sodass wir in den nächsten
Wochen die Möglichkeit haben werden, diese Materien im zuständigen Ausschuss,
im Plenum des Nationalrates und des Bundesrates zu diskutieren und zu
beschließen.
Es ist
uns damit sicher gelungen, eine dringend notwendige Strukturreform mit zusätzlichen
wichtigen Gesetzen wie einem Rahmengesetz zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen
und einem Gesundheitstelematikgesetz auf die Beine zu stellen, die sicherstellen
wird, dass unser Gesundheitssystem nicht nur in den nächsten ein, zwei Jahren,
sondern mittelfristig gesichert sein wird, und zwar mit einem niederschwelligen
Zugang für alle. Weiters wird damit sichergestellt, dass jede und jeder in
Österreich, der medizinische Hilfe braucht, diese auch bekommt, und zwar
unabhängig vom Alter und vom Einkommen, und es wird sichergestellt, dass wir
auch einen Paradigmenwechsel in Richtung Gesundheitsförderung und Prävention
setzen, sodass unser Anliegen, dass möglichst alle Österreicherinnen und
Österreicher möglichst lange gesund bleiben und bei hoher Lebensqualität ein
hohes Alter erreichen, realistischer wird, als dies bisher der Fall war.
Ich
denke, dass wir gerade mit diesem Paradigmenwechsel hin zu einer Gesundheitsförderung
erreichen werden, dass die Österreicherinnen und Österreicher von sich aus
Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen und mehr Sorgfalt auf die
Erhaltung ihrer Gesundheit legen, beziehungsweise wollen wir all jenen, die auf
Grund welcher Einflüsse auch immer, seien es Unfälle, seien es Krankheiten,
Berufskrankheiten oder andere Krankheiten, medizinische Hilfe benötigen, diese
rasch bereitstellen, damit sie möglichst bald wieder gesund werden. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Lassen
Sie mich jetzt konkret auf die Fragen eingehen, die in dieser Dringlichen Anfrage
gestellt worden sind.
Zu den Fragen 1 und 2 betreffend Steuerungsinstrumente:
Sie
wissen, eines der Hauptziele der Gesundheitsreform im Jahr 2005 war die
Verankerung der institutionellen Zusammenarbeit von Ländern und
Sozialversicherung als den jeweils Zuständigen für den intra- und extramuralen
Bereich, also für die Spitäler und den niedergelassenen Bereich.
Mit der Schaffung einer Bundesgesundheitsagentur als öffentlich-rechtlicher Fonds und der Gesundheitsplattformen auf Länderebene als Organe der Landesgesundheitsfonds konnte dieses Ziel im Rahmen einer Artikel-15a-Vereinbarung nunmehr mit den Ländern gemeinsam realisiert werden. Ich bin sehr stolz darauf, dass es innerhalb einer sehr kurzen Zeit gelungen ist, diese 15a-Vereinbarung fertig zu verhandeln und ge-