Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 118

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Ich darf Sie nur erinnern, wie dieser Vorschlag war: Erhöhung des Spitalskostenbei­trags von 8 auf 10 €, verbindlich, Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,05 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils, Erhöhung der Höchstbemes­sungsgrundlage von 3 450 auf 3 540 €, Erhöhung der Rezeptgebühr für Originalrezep­te auf 5 €, bei Generika Senkung von 4,35 auf 4 € und Erhöhung der Tabaksteuer um 18 Cent.

Sie, Herr Abgeordneter Lackner, haben heute am Vormittag davon gesprochen, diese Reform würde die gesetzliche Krankenversicherung – ich habe das mitgeschrieben – zerstören. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.) Da sind Sie aber völlig neben der Realität. Entschuldigen Sie vielmals, aber das ist lächerlich. Der erste Vorschlag hat die Zustimmung Ihrer Leute gefunden, aber nicht unsere Billigung. Wir konnten ihn entschärfen. Der Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, ist wesentlich sozialer. Wie können Sie dann so etwas über eine verbesserte Möglichkeit sagen?

Apropos, Sie haben generell und dezidiert gegen Selbstbehalte Stellung genommen. Warum trinken Sie Wein und predigen Sie Wasser? Als Sie verantwortlich waren, 1981: Einführung der Selbstbehalte bei Heilmitteln, Einführung der Selbstbehalte bei Hilfsmitteln, unter Dallinger, 1996, eine Erhöhung dieser beiden Selbstbehalte unter Hums und gleichzeitig die Einführung der Krankenscheingebühr. Was damals möglich war, kann jetzt nicht absolut verpönt sein. Damals allerdings – und das ist ein Unter­schied – kam es nie zu Reformen. Es hat Geld gefehlt, die Krankenkassen kamen zu Ihnen. Sie haben mehr Geld von den Patienten rekrutiert. So war es ganz einfach. Jetzt ist das anders.

Noch einmal zurück zum Finanzausgleich, Federführung: SPÖ-Stadtrat Rieder. Dazu etwas, was auch klargestellt werden muss, in aller Nüchternheit. Die Sehbehelfe. Selbstverständlich wäre es angenehm, hätte man hier nicht daran rühren müssen. Nur, wie ist die aktuelle Rechtslage? – Wenn man die Sachleistung der Krankenkasse in Anspruch nimmt, das heißt also die berühmte Krankenkassenbrille, und nicht mehr konsumiert, dann zahlt man einen Selbstbehalt von 23 €. Wenn einem das nicht recht ist und man sich privat eine Brille beschafft, dann wird abzüglich dieser 23 € Selbstbe­halt ein Krankenkassenzuschuss gezahlt, der bis zu vier Dioptrien bei 3 € liegt und von vier bis acht Dioptrien bei 5 bis 7 €. Das kann also wirklich nicht so dargestellt werden, wie Sie das machen. So ist die Rechtslage. Für Kontaktlinsen hat es auch jetzt nur dann einen Zuschuss gegeben, wenn sie medizinisch indiziert waren.

Was macht nun der vorliegende Entwurf? – An der Sachleistung wird sich nichts än­dern, die Zuschüsse von 3 bis 8 € werden zum Beispiel fallen. Allerdings sind jene Personen, die keine Rezeptgebühr bezahlen, von dieser Streichung ausgenommen, sie bekommen den Zuschuss weiter, ebenso wie Kinder und stark Sehbehinderte. Nur damit hier einmal der Wahrheit die Ehre gegeben wird und die realen Verhältnisse dar­gestellt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nun zum vorliegenden Entwurf im Weiteren. Es ist der Beharrlichkeit der freiheitlichen Verhandler, vor allem auch Klubobmann Scheibner zu verdanken, dass sich da Ent­scheidendes verbessert hat. Die Krankenversicherungsbeitragserhöhung ist befristet – das ist ein sehr guter Erfolg –, und die Rezeptgebühr ist weg. Da auch eine Klarstel­lung. Sie wissen natürlich, dass seit dem Jahr 1983 die Rezeptgebühr jährlich ange­passt wird, und die 10 Cent, die Sie als Erhöhung apostrophieren – und so taucht es auch sozusagen wider besseres Wissen gelegentlich in den Medien auf –, sind keine Erhöhung, das ist die jährliche Anpassung. Die Erhöhung der Rezeptgebühr fiel, wir haben sie wegverhandelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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