Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil es für
Schwerarbeiter in Hinkunft einen begünstigten Pensionsantritt geben wird.
Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil mit fairen
Übergangsregelungen der Vertrauensgrundsatz beachtet und mit Sonderbestimmungen
auf die Situation von Versicherten mit langen Versicherungszeiten Rücksicht
genommen wird.
Die Details der Verhandlungsergebnisse der letzten Tage
im einzelnen:
Für
Mehrlingsgeburten wird es künftig fünf statt bisher vier Anrechungsjahre geben.
Das heißt es werden für fünf Jahre 1 350 € als
Bemessungsgrundlage additiv dem Pensionskonto gutgeschrieben.
Auch
wird es vor allem Frauen unter 50 – bisher war es nur für Neueintretende
im System geplant – schon mit 7 Erwerbsjahren und 15 Jahren
Versicherungszeit einen eigenen Pensionsanspruch geben.
Der
Schulzeiten-Nachkauf wird für alle unter 50 Jährigen ohne Risikozuschlag erfolgen.
Für
Zeitsoldaten wird eine faire Anrechnung nach den tatsächlichen Einkünften für
das Pensionskonto erfolgen.
Der
Hauptverband wird im eigenen Wirkungsbereich für faire Pensionssicherungsbeiträge
sorgen (müssen).
Für
Lehrlinge bzw. alle unter 18 Jahren wird eine zusätzliche Absicherung im
Falle der Invalidität eingebaut – niedriger Verdienst soll hier nicht ein
Leben lang nachwirken.
Die
Langzeit-Versichertenregel, die bisher 2010 abrupt ausgelaufen wäre, wird mit einem
gleitenden Übergang versehen, so dass in Halbjahres bzw. Jahresschritten bis
2015 das Regelpensionsalter von 60 bzw. 65 Jahren erreicht wird.
Niemand
der nach dem 62. Lebensjahr invalid wird, muss in die
Korridorpension gehen. Ihm bleiben die günstigeren Invaliditätsregeln (max.
15 Prozent) erhalten. Damit wirken auf ihn nicht die Abschläge der
Korridorpension.
Arbeitslose
oder Notstandbezieher werden, auch wenn sie das Korridor-Pensionsalter erreicht
haben, trotzdem ein Jahr Zeit haben, einen Job zu finden und in dieser Zeit
Geld von der AL-Versicherung bekommen.
Im
Öffentlichen Dienst konnte Einigung dahingehend erzielt werden, dass die
Parallelrechung anhand der erworbenen Ansprüche durchgeführt wird. Dies
bedeutet einerseits die volle Integration der Beamten ins System, andererseits
verhindert es übermäßige Brüche mit Verlusten, die – wenn man es nicht so
gemacht hätte – weit über jenen des ASVG gelegen hätten.
Zusammenfassend
kann daher gesagt werden, dass es durch das Projekt Pensionsharmonisierung zu
einem fairen gleichen Pensionssystem für alle Österreicherinnen und
Österreicher kommt, das gleichzeitig auch die langfristige Finanzierbarkeit
unseres Pensionssystems sicherstellt.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung sowie die für die Materie der Pensionsharmonisierung zuständigen Bundesminister werden ersucht, die Bevölkerung umfassend über die Details der