Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 95

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Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil es für Schwerarbeiter in Hinkunft einen begünstigten Pensionsantritt geben wird.

Die Pensionsharmonisierung ist wichtig, weil mit fairen Übergangsregelungen der Ver­trauensgrundsatz beachtet und mit Sonderbestimmungen auf die Situation von Ver­sicherten mit langen Versicherungszeiten Rücksicht genommen wird.

Die Details der Verhandlungsergebnisse der letzten Tage im einzelnen:

Für Mehrlingsgeburten wird es künftig fünf statt bisher vier Anrechungsjahre geben. Das heißt es werden für fünf Jahre 1 350 € als Bemessungsgrundlage additiv dem Pensionskonto gutgeschrieben.

Auch wird es vor allem Frauen unter 50 – bisher war es nur für Neueintretende im System geplant – schon mit 7 Erwerbsjahren und 15 Jahren Versicherungszeit einen eigenen Pensionsanspruch geben.

Der Schulzeiten-Nachkauf wird für alle unter 50 Jährigen ohne Risikozuschlag erfol­gen.

Für Zeitsoldaten wird eine faire Anrechnung nach den tatsächlichen Einkünften für das Pensionskonto erfolgen.

Der Hauptverband wird im eigenen Wirkungsbereich für faire Pensions­sicherungs­beiträge sorgen (müssen).

Für Lehrlinge bzw. alle unter 18 Jahren wird eine zusätzliche Absicherung im Falle der Invalidität eingebaut – niedriger Verdienst soll hier nicht ein Leben lang nachwirken.

Die Langzeit-Versichertenregel, die bisher 2010 abrupt ausgelaufen wäre, wird mit einem gleitenden Übergang versehen, so dass in Halbjahres bzw. Jahresschritten bis 2015 das Regelpensionsalter von 60 bzw. 65 Jahren erreicht wird.

Niemand der nach dem 62. Lebensjahr invalid wird, muss in die Korridorpension ge­hen. Ihm bleiben die günstigeren Invaliditätsregeln (max. 15 Prozent) erhalten. Damit wirken auf ihn nicht die Abschläge der Korridorpension.

Arbeitslose oder Notstandbezieher werden, auch wenn sie das Korridor-Pensionsalter erreicht haben, trotzdem ein Jahr Zeit haben, einen Job zu finden und in dieser Zeit Geld von der AL-Versicherung bekommen.

Im Öffentlichen Dienst konnte Einigung dahingehend erzielt werden, dass die Parallel­rechung anhand der erworbenen Ansprüche durchgeführt wird. Dies bedeutet einer­seits die volle Integration der Beamten ins System, andererseits verhindert es übermäßige Brüche mit Verlusten, die – wenn man es nicht so gemacht hätte – weit über jenen des ASVG gelegen hätten.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass es durch das Projekt Pensions­harmonisierung zu einem fairen gleichen Pensionssystem für alle Österreicherinnen und Österreicher kommt, das gleichzeitig auch die langfristige Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems sicherstellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung sowie die für die Materie der Pensionsharmonisierung zustän­digen Bundesminister werden ersucht, die Bevölkerung umfassend über die Details der


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