Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 110

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Also Umstieg auf ein neues System, das Pensionskonto. Jeder erhält die Pension, die er mit seinen Beiträgen einbezahlt. Einleuchtend. Oder?

Jene, die ihre Lebenszeiten für Kindererziehung, Familienhospiz, als Präsenz- und Zivildiener einsetzen, erhalten diese Zeiten in einer Höhe angerechnet wie nie zuvor. Ist das unsozial oder ungerecht? – Ich behaupte das Gegenteil: Nein! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Verzetnitsch: Das ist nicht ganz so! Das wissen Sie genau!)

Nun zu den so genannten Pensionskürzungen und den so genannten Abschlägen. Hier bestand ja auch in der Opposition Konsens, dass ein vorzeitiges In-Pension-Gehen nur eine Ausnahme sein kann.

Lassen Sie mich ein Beispiel vorrechnen: Wir gehen von einer Durchschnittspension von 1 450 € pro Monat aus. Wenn ein Mann nach dem neuen System in Pension geht, so beträgt dessen durchschnittliche Restlebenserwartung vom 65. Lebensjahr weg derzeit 18,5 Jahre. Rechne ich das mal 14 – also die Monate plus Urlaubs- und Weih­nachtsgeld – und das mal die 18,5 Jahre Pension, komme ich auf eine gesamte Pen­sionssumme von 375 550 €. Nehme ich an, derselbe Mann entschließt sich, mit 62 Jahren in den Pensionskorridor zu wechseln, dann hat er von einer Regelpension 12,6 Prozent Abschlag. Nun ist dieser Mann um drei Jahre früher in Pension, das bedeutet, dieser Mann erhält eine Pension von 1 268 € mal 14 mal 21,5, das ergibt 381 457 €. Damit stehen 375 550 € eines Regelpensionisten 381 457 € eines Pen­sionisten, der vorzeitig in Pension geht, gegenüber. (Beifall bei der ÖVP.) Das heißt, trotz Abschlägen sind es um 1,5 Prozent mehr, die aus dem Pensionskonto abge­schöpft werden. (Abg. Silhavy: Und wenn er früher stirbt, hat er Pech gehabt!)

Durch das neue System kann der Staat dafür Sorge tragen, dass der Bundes­finanzierungsanteil konstant gehalten wird, und wir müssen auch Sorge dafür tragen, dass dieser Finanzierungsanteil möglichst konstant bleibt, weil wir der Jugend die Sicherheit geben müssen, dass auch sie ein System hat, das ihr eine Altersversorgung sichert. Wir halten den Generationenvertrag.

Noch eines zu den unterschiedlichen Beitragszahlungen: Bei den Gewerblichen gibt es keinen Dienstgeberbeitrag. Wir Unternehmer erhalten keine Abfertigung, weder alte noch neue. Und wissen Sie, wir Unternehmer sind es, die die Lohnnebenkosten zur Gänze finanzieren. Meinen Mitarbeitern ist es im Grunde genommen egal, und zwar zu Recht, wie hoch diese Beiträge sind. Die interessiert nur, was sie netto am Monats­ende in der Tasche haben. Wissen Sie, was mich ein Mitarbeiter, der 1 156 € netto verdient, kostet? – Es sind 2 464 €, also mehr als das Doppelte. Da sind Urlaub und Krankenstände noch nicht eingerechnet.

Als Unternehmerin lebe ich das täglich in meinem Unternehmen, dass die Lohnneben­kosten – und dazu gehören auch die Pensionsbeiträge – verdient werden müssen. (Abg. Verzetnitsch: Daher eine Verbreiterung der Beitragsbasis!) Ich würde mir wünschen, dass alle hier im Haus, die noch nie Dienstnehmer beschäftigt und noch nie diese Verantwortung gelebt haben, einmal diese Verantwortung erleben. (Beifall bei der ÖVP.)

Als Unternehmerin weiß ich nämlich, wie notwendig es ist, Mut zur Veränderung und Reformwillen zu haben. Meine Damen und Herren! Diese Bundesregierung beweist diesen Mut zur Veränderung fair und gerecht. Sie wird bestehen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich erteile es ihm.

 


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