Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 218

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

onen machen keine Steuergeschenke, sondern sie machen eine Politik der Steuersen­kung im Interesse der Arbeitsplätze in unserem Land, im Interesse des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes Österreich und zur Hebung der Kaufkraft unserer Arbeitneh­mer. – Das ist die Steuerpolitik unserer Bundesregierung, Herr Kollege! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Aber offensichtlich hört er gar nicht zu. (Abg. Neudeck: Er lässt es sich gerade erklä­ren!) Okay.

Meine Damen und Herren! Das, was heute als Abgabenänderungsgesetz vorliegt, ist – seien wir ganz offen! – eine Sammlung von Änderungsvorschlägen, die sich aus der EuGH-Judikatur, aus der nationalen Judikatur, aus Praxis-Erfordernissen, aus innova­tiven Ansätzen – wie das Bonus/Malus-System bei den Dieselpartikelfiltern – und ähn­lichen Dingen mehr ergeben. Ich gebe gerne zu, dass dieses Abgabenänderungsge­setz in seiner Bedeutung gegenüber der großen Steuerreform zurücktritt, gar keine Frage! Letztere war der große Wurf und die große steuerliche Entlastung für die nächs­ten Jahre, das Abgabenänderungsgesetz hingegen ist eine Sammlung notwendiger Anpassungen des Gesetzgebers an Erfordernisse der Praxis, der Judikatur und so weiter.

Ich möchte daher nur ein paar wenige Punkte hervorheben, vor allem jene, wo wir uns wirklich sehr bemüht haben, eine Lösung zu finden.

Zunächst ging es um die Frage der Darlehensgewährung an Gebietskörperschaften: In diesem Zusammenhang wollten wir verhindern, dass die Steuerfreiheit von Zinsen auf Darlehen von Gebietskörperschaften in Zukunft auf Grund der Steuerreform etwa mit dem Instrument der Gruppenbesteuerung kombiniert wird. Das wollten wir bewusst verhindern. Genauso wollten wir aber auch verhindern, dass wir in Konstruktionen ein­greifen, die bisher steuerlich möglich waren. – Ich glaube, wir haben uns diesbezüglich auf eine sehr vernünftige Linie geeinigt: Was bisher steuerlich möglich war, ist auch in Zukunft möglich. Zur Methode, gleichsam nach dem Rosinen-Prinzip aus Steuerrecht alt und Steuerrecht neu eine Konstruktion zu bilden, haben wir jedoch gesagt: Das geht zu weit, denn wir sind als Steuergesetzgeber letztlich in hohem Ausmaß auch für den Staatshaushalt und für das Gesamtbudget verantwortlich.

Ich möchte als zweites Beispiel den ökologisch innovativen Ansatz des Bonus/Malus-Systems bei den Dieselfahrzeug-Partikelfiltern erwähnen. Wir werden noch einen Ab­änderungsantrag einbringen, der eine kleine Änderung vorsieht, die – glaube ich – auf Grund der Markterfordernisse notwendig ist, indem wir einfach sagen: Bei jenen Klein­wagen, bei welchen diese Technologie auch in einem halben Jahr noch nicht vorhan­den sein wird, ist es nicht sinnvoll, ein Bonus/Malus-System einzuführen. Ich kann dem potenziellen Autokäufer nicht sagen: Wenn du dir nicht dieses Auto, das diese Techno­logie schon hat, sondern ein anderes Auto kaufst, dann musst du einen Malus zah­len. – Das geht nicht, daher werden wir hier noch einen Abänderungsantrag einbrin­gen, der für die kleinen Fahrzeuge unter 110 PS beziehungsweise unter 80 KW das Ganze um ein halbes Jahr verschiebt. (Abg. Eder: Da schau her!)

Meine Damen und Herren! Ich erwähne als drittes Beispiel – für die Wirtschaft wahnsinnig wichtig, aber auch für die Stadtentwicklung wichtig –, dass wir die Fünf-Jahres-Fristen bei Betriebsaufgabe bei gemischten Gebäuden jetzt beseitigen, denn diese hat ja bedeutet, dass viele Unternehmer fünf Jahre lang ihr Geschäftslokal leer stehen ließen, weil sie vermeiden wollten, dass die stillen Reserven zu besteuern sind. Das war mit ein Anreiz, dass man in den Kleinstädten und Gemeinden vielfach die Ge­schäfte im Zentrum leer stehen ließ: Man hat sie bewusst aus Steuergründen nicht vermietet.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite