Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 62

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

unendliche Geschichte – auch einiger meiner Amtsvorgänger – zu einem guten Ende zu führen.

Nächste Woche wird die Musterordination für die e-Card, und zwar in Trausdorf, in Betrieb genommen. Mit dem Probebetrieb wird in den nächsten zwei Monaten, also Jänner und Februar, begonnen werden. Ende Februar beginnt dann der Roll-out im Burgenland und in weiterer Folge, nach einem genauen Plan, in ganz Österreich.

Der Hauptverband wird aber auch eine wichtige Koordinationsfunktion in der Um­setzung des Gesundheitsreformgesetzes haben, das ja heute noch auf der Tages­ordnung steht, wo eben die Bundes-Gesundheitsagentur und die Landes-Gesund­heitsplattformen eingerichtet werden. – Herr Kollege Öllinger und Frau Kollegin Mandak: Das hat nichts mit „Umfärbelung“ zu tun! (Zwischenruf bei den Grünen.)

Erstmals gelingt es, die zersplitterten Kompetenzen zwischen den einzelnen Bereichen des Spitalsmanagements sowie des niedergelassenen Bereichs zusammenzuführen, und erstmals werden auch die Sozialversicherungen das Recht haben, mitzureden im Spitalsbereich, vor allem aber im Koordinationsbereich, an den Nahtstellen zwischen intra- und extramuralem Bereich.

Die Sozialversicherungen haben auch mitzuarbeiten an der Entwicklung einer gemein­samen Dokumentation von Spital und niedergelassenem Arzt und der Entwicklung einer elektronischen Gesundheitsakte, für die wir heute noch mit dem Gesundheits­telematikgesetz die Grundlage schaffen werden.

Die Sozialversicherungen werden aber auch mitarbeiten müssen im Qualitäts­siche­rungsbereich, und zwar im gesamten Gesundheitswesen; auch das ist eine Heraus­forderung der Zukunft. Sie werden vor allem auch mitarbeiten müssen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitsförderung, ein Anliegen, das dieser Bundesregierung ganz besonders wichtig ist und dem wir heute mit der Schaffung eines eigenen Fonds für Gesundheitsförderung und Vorsorgeuntersuchung Rechnung tragen.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes herausgreifen – damit das nicht ganz untergeht –, nämlich die Zuschussregelung für die Entgeltfortzahlung für Dienstgeberinnen und Dienstgeber. Nicht nur nach Arbeits­unfällen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, sondern auch bei Krankenstand ab dem elften Tag werden in Hinkunft 50 Prozent der Kosten an den Dienstgeber/an die Dienstgeberin refundiert werden. – Ich denke, dass das eine Erleichterung vor allem für Klein- und Mittelbetriebe bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist.

Das ist mir deswegen ganz besonders wichtig, weil die österreichische Wirtschaft von Klein- und Mittelbetrieben geprägt ist, und wir müssen diese Betriebe unterstützen, weil diese letztendlich den Großteil der österreichischen Arbeitsplätze schaffen und sichern. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz etwas zur Bemerkung von Frau Abgeordneter Mandak sagen, warum nicht jeweils ein Mann und eine Frau in diese Gremien geschickt werden. – Das wäre mir sehr recht gewesen, aber nach 30 Jahren sozialdemokratischer Mehrheit in allen Sozialversicherungsträgern gibt es nur ganz, ganz wenige Frauen in den Sozialversicherungen. (Abg. Öllinger: Die Stellvertreter sind von der Arbeitgeberseite!)

Ich habe erstmals – erstmals! – als Frauenministerin, trotz aller meiner Vorgän­gerInnen, ein Frauenförderungsprogramm in der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten initiiert, also in der PVA, ein Frauenförderungsprogramm, das sehr positiv angenommen wird und das in weiterer Folge von allen Sozial­versicherungsträgern weitergeführt, implementiert werden soll.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite