Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 121

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Aus­schusses für Wirtschaft und Forschung

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungs­antrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die Folgendes sicherstellen:

Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung im Hochschüler­schafts­ge­setz,

passives Wahlrecht für ausländische Studierende.

Tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen im Universitätsgesetz durch:

Einführung der Drittelparität im Senat,

Sitz und Stimme des/der Universitätsvertretungsvorsitzenden im Universitätsrat sowie

verpflichtende Einladung des/der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen zu den Sitzungen des Rektorats.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Broukal, Dr.Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ge­währleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschus­ses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (764 d.B.)

Die Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz kommt einer Zerschlagung der Bundes­vertretung der ÖH gleich. Das österreichweite Studierendenparlament wird in Zukunft nicht mehr direkt gewählt werden, stattdessen wird das höchste bundesweite Gremium von den einzelnen Universitätsvertretungen beschickt, wobei auch der Grundsatz „eine Person eine Stimme“ gröblich missachtet wird. Die kritische StudentInnenvertretung soll durch das neue Hochschülerschaftsgesetz einfach „mundtot“ gemacht werden.

 


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