Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 196

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Das Problem liegt, denke ich, weit tiefer; der Rechnungshof hat das sehr gut erkannt. Er spricht davon, dass durch die Schaffung dieser Agentur und weiterer Agenturen und durch Auslagerungen massive Interessenkonflikte nahezu unauflösbarer Natur für die Organisationen entstehen, die kontrollieren, bewerten und begutachten sollen, gleich­eitig aber von jenen Auftraggebern leben, deren eingesandte Proben sie zu beurteilen haben. Sie müssen marktfähig sein: Je strenger sie sind, desto weniger Aufträge bekom­en sie, je milder sie sind, desto mehr schaden sie der gesundheitspolitischen Zielsetzung. Dieser Spagat wurde nicht nur laut Rechnungshof nicht bewältigt, sondern ist auch international gegeben.

Es wird von Ihnen immer wieder das „tolle“ Vorbild USA zitiert – nicht nur bei den Uni­versitäten –, aber die USA haben all diese Geschäfte, bakteriologische Untersuchungs­anstalten, Hygiene, Ernährungssicherheit, Arzneimittelsicherheit, im hoheitsrechtlichen Bereich angesiedelt; die USA, wo die freie Marktwirtschaft sonst gepredigt wird. Das hat seine Gründe.

Ich sehe wirklich nicht ein, dass schon durch Methoden der Täuschung im Finanz­ministerium, indem man einfach sagt: Ich spare Bundespersonal, ich reduziere die Zahl der Beamtinnen und Beamten!, etwas ausgelagert wird, was zu keiner Kostenreduktion führt, sondern lediglich zu einer Kostenverschiebung und zu mehr Intransparenz unter Inkaufnahme einer möglicherweise, sage ich jetzt einmal, schlechteren Qualität.

Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung: Bundesstaatlich serologische Untersuchungs­anstalten, auch Lebensmittelsicherheit wären gewinnbringende Institutionen, wenn man sie richtig führen würde, wären wertvolle Institutionen für Forschung und Planung. Man hätte das ruhig in Bundeshoheit lassen können. Dass Sie dem Druck aus dem Finanzministerium und von weiteren Mitgliedern der Bundesregierung nachgeben mussten und das nun auch noch verteidigen müssen, bedauere ich sehr.

Der Rechnungshof wurde vom Kollegen Maier schon erwähnt. Wir sollten uns schon überlegen, wo in der Gesundheitspolitik ein schlanker Staat wirklich etwas Gesundes ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.48

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Lichtenegger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.48

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ich werde mich ganz kurz mit dem Tabakgesetz auseinander setzen.

Kurz zu den Fakten: 2,3 Millionen Österreicher rauchen, das sind rund 30 Prozent der Bevölkerung. Davon sind ein Drittel, also etwa 800 000, stark nikotinabhängig und dadurch auch krankheitsgefährdet.

Der Tabakrauch – ich habe das schon das letzte Mal gesagt, aber ich sage es noch einmal – beinhaltet rund 4 000 Chemikalien. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Folgen des Rauchens können sein: Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen und Bronchitis. 14 000 Tote jährlich, Kollege Rasinger hat das schon gesagt, als Folge des Rauchens. Das Interessante sind auch die Folgekosten, die dadurch in unserem Gesundheitssystem entstehen. Sie belaufen sich auf rund 2 Milliarden €, das sind rund 20 Prozent der Versicherungsleistungen aller Krankenversicherungsträger.

Es ist das, ich sehe es zumindest so, eigentlich ein Gesetz zum Schutz der Nicht­raucher, vor allem aber ein Gesetz zum Schutz der Jugendlichen. Die traurigen Fakten schauen nämlich leider so aus: Rund 20 Prozent der Burschen und 25 Prozent der


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