Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Republik San Marino auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll in 706 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen mit der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den Schutz von Investitionen in 778 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig
angenommen.
11. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag
392/A (E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Novellierung der „Änderung der Verordnung zur Bestimmung
jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem BG über die Errichtung einer
Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) zu
beschaffen sind“ (BGBl 312/2002) (738 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
20.18
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Als wir im Jahr 2001 das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffungsagentur beschlossen haben, war das Ziel sehr klar: Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes durch Bündelung der Aufträge und des Bedarfs.
Uns war damals die Gefahr bewusst, dass es bei extremer Durchsetzung dieses Zieles zu einem Kaufkraftabzug aus den Regionen und zu einer totalen Zentralisierung des Einkaufes kommen könnte. Wir haben daher ganz bewusst in dieses Gesetz hineingeschrieben, dass der politische Wille ein zweifacher ist: erstens Kosteneffizienz in der Beschaffung, zweitens aber Berücksichtigung der regionalen Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe, der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze in der Region.
Wir wissen, in der Praxis ist das natürlich ein ständiger Trapezakt zwischen diesen zwei politischen Zielen. Ich gebe gerne zu, als regionaler Mandatar habe ich misstrauisch beäugt, ob der Bundesbeschaffungsagentur dieser Trapezakt auch tatsächlich gelingt. In der Vergangenheit ist das, so glaube ich, im Großen und Ganzen gut gelungen, dennoch haben wir im Finanzausschuss gesagt: Wir stellen einen Entschließungsantrag an den Finanzminister, in dem er neuerlich aufgefordert wird, im Sinne der bisherigen Praxis Klein- und Mittelbetrieben eine faire Chance zu geben und sie an diesen Beschaffungsvorgängen zu beteiligen!