Präsident Dr. Andreas Khol: Die 94. Sitzung
des Nationalrates ist eröffnet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Huainigg, Wimmer, Prähauser, Parnigoni, Spindelberger, Dr. Bleckmann und Dr. Van der Bellen.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und ihrer Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die
schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A.
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Anfragebeantwortung: 2336/AB.
B.
Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur
Vorberatung:
Ausschuss
für Arbeit und Soziales:
Antrag
502/A (E) der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen
betreffend automatische Zuweisung an eine Mitarbeitervorsorgekasse,
Antrag
503/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen
betreffend pensionsrechtliche Anrechnung von Zeiten, in denen Notstandshilfe
wegen Anrechnung des Partnereinkommens nicht zur Auszahlung gelangt auch für
„Über 50-Jährige“,
Antrag
505/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-Fonds,
Antrag
509/A (E) der Abgeordneten Sabine Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Änderung der Pflegegeld-Einstufungsverordnung,
Antrag
521/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Schaffung eines Konsumentenschutzrates;
Außenpolitischer
Ausschuss:
Antrag
508/A (E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Nominierung des israelisch-palästinensischen „Parents’
Circle“ für den Friedensnobelpreis 2005,
Antrag
517/A (E) der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Transparenz der Verwendung der für die Opfer der Flutkatastrophe zugesagten
34 Millionen Euro Hilfsgelder aus Mitteln des Bundes;
Finanzausschuss:
Bundesgesetz,
mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverordnung
zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte
Bankschuldverschreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
geändert werden (795 d.B.),