Feststellungsverfahren jedoch 251! Auch daran kann man klar erkennen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist das also kein neues Instrument, sondern eines, das schon lange Gültigkeit hat!
Was die Frage Abänderungsantrag
beziehungsweise Novelle betrifft, möchte ich vor allem auf die Ausführungen von
Frau Abgeordneter Glawischnig zurückkommen, die hier beim Rednerpult behauptet
hat, die Umweltverträglichkeitsprüfung werde „abgeschafft“! – Das ist
doch völlig falsch! Ich lege Wert darauf, dass wir uns mit diesem Abänderungsantrag
selbstverständlich vollständig innerhalb der Reglements der UVP-Gesetzgebung
bewegen! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Dass ein
Ausschussvorsitzender so wenig Ahnung hat!)
Zukünftig – auch das haben Sie zu sagen vergessen, Frau Abgeordnete Glawischnig; daher sei das jetzt der Vollständigkeit halber gesagt – werden alle Infrastrukturprojekte in unserem Lande, also Straßenbau, U-Bahnbau, den Herr Abgeordneter Krainer angesprochen hat, ebenso Bahnbau, Industrieansiedelung – rauchende Schlote! –, Pisten auf Gletschern et cetera, völlig unberührt von dieser Novelle und selbstverständlich auch weiterhin UVP-pflichtig sein: mit Bürgerbeteiligung, mit Einspruchsverfahren. Daher: überhaupt keine Änderung in diesen zentralen Bereichen.
Was richtig und wichtig ist, ist, dass man
für internationale Großereignisse auf Basis internationaler Verträge nunmehr
mit dem Abänderungsantrag neue Antworten versucht, aber nicht in der Umgehung der
UVP, sondern mit einem Feststellungsbescheid festzustellen hat, ob diese
wenigen wichtigen Projekte UVP-pflichtig sind oder nicht. Und es steht auch
klar geschrieben: Wenn negative Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind,
dann besteht selbstverständlich auch bei diesen Projekten weiterhin
UVP-Pflicht. (Zwischenrufe bei den
Grünen.) Und wenn die Behörde zur Entscheidung kommt, es liegt keine
UVP-Pflicht vor, kann man beim Umweltsenat dagegen berufen, den wir übrigens
auch mit dem heutigen Beschluss erfolgreich für die Zukunft weiter verlängern.
Auch das ist ein wichtiger Schritt; es gibt Rechtssicherheit für alle Beteiligten,
meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Frau Abgeordnete Glawischnig dann auch noch die Bilanz der Umweltpolitik hinterfragt, dann muss ich auf ein paar Themen zurückkommen, die manchen offensichtlich entgangen sein dürften, denn das ist in diesen Tagen besonders aktuell: Emissionshandelsrichtlinie, Deckelung des Verschmutzungsausstoßes der österreichischen Industrie mit 1. Jänner 2005 eingeführt, Dieselpartikelfilter als wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Feinstaubproblematik mit Mitte dieses Jahres wirksam. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.)
Gestern hat der Chef von Mercedes – Frau Abgeordnete, ich weiß, Sie wollen das nicht gerne hören – gesagt, er wird für Deutschland und Österreich in die serienmäßige Fertigung von Diesel-PKWs mit Dieselpartikelfiltern gehen, weil wir das Anreizsystem in der NoVA aus umweltpolitischen Gründen implementiert und durchgesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Nächster Punkt: Wir beginnen eine neue Ära in der Treibstoffpolitik in diesem Land mit 1. Oktober: verpflichtende Beimischung von biogenen Treibstoffen zu fossilen Treibstoffen. Auch das ist ein wichtiger Schritt, den Sie vergessen haben.
Und das Ökostromgesetz ist so erfolgreich, dass wir 7 Prozent Ökostrom schon vor Plan erreichen werden und auch darüber nachdenken, wie wir dieses wichtige Thema weiter verfolgen. (Abg. Dr. Glawischnig: Das ist eine gefährliche Drohung!)
Zurück zur UVP. Wir haben mit diesem Abänderungsantrag, mit der Neugestaltung in diesen kleinen Teilen der UVP zukunftsweisende Antworten gegeben, ohne damit die