Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 78

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um die Wiedererrichtung und Adaptierung bestehender Rennstrecken geht, die Mög­lichkeit eines verkürzten Verfahrens, einer Einzelprüfung bestehen und hiebei, das halte ich ausdrücklich fest, Normwerte, Grenzwerte im Umweltbereich keinesfalls zum Nachteil der Umwelt verschoben werden. Diese bleiben unangetastet. Es wird lediglich das Verfahrensgesetz so abgeändert, dass eine Verzögerung bis Verhinderung hintan­gehalten wird.

Österreich hat, wie ich meine, eine langjährige Tradition als Veranstaltungsland für internationale Sportveranstaltungen, und zwar mit großem Erfolg, was, wie ich meine, geschätzte Damen und Herren, auch in Zukunft so bleiben soll. Ich erwähne im Beson­deren auch die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Aspekte, die hier eine wesentliche Rolle spielen.

Auffällig finde ich es, wenn hier immer wieder von Verschlechterungen bis hin zur angeblichen Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung gesprochen wird. Das ist nicht richtig! Die Kolleginnen von den Grünen haben es aber verabsäumt, dezidiert anzuführen, wodurch diese Verschlechterungen beziehungsweise angeblichen Ver­schlechterungen zu begründen sind. Sie haben es nur allgemein in den Raum gestellt und behauptet, alles werde schlechter, die Bürgermitsprache sei nicht mehr gegeben, die Umwelt leide darunter und, und, und! (Abg. Mag. Kogler: Der Landeshauptmann ist eine Verschlechterung per se!)

Kollegin Moser hat davon gesprochen, dass mit diesem Abänderungsantrag die UVP scheibchenweise beseitigt – ich glaube, Sie haben gesagt, beseitigt wird (Abg. Dr. Gabriela Moser: Verringert! Verschlechtert!) – verschlechtert wird. Dann dürften Sie aber den Inhalt dieses Abänderungsantrages, obwohl er vorgetragen wurde, mög­licherweise nicht mit- und nachvollzogen haben. Ich glaube nämlich nicht, dass Sie auf diesen Abänderungsantrag verzichten müssten oder möchten, denn gerade darin ist festgehalten, dass die Behörde, die Landesregierung, ein Feststellungsverfahren durchzuführen hat, und zwar darüber, ob nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt bestehen oder nicht. (Abg. Mag. Kogler: ... nicht imstande ... Steiermark gezeigt hat!)

Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, es ist tatsächlich eine sachliche Differen­zierung vorzunehmen, und zwar erstens in Bezug darauf, was internationale Veranstal­tungen anbelangt: Dabei geht es eben darum, dass bei sportlichen Großveranstaltun­gen auf Grund von Vereinbarungen mit internationalen Organisationen wie Olympische Spiele oder Europameisterschaften, die vordringlich dem öffentlichen Interesse dienen, eine zeitgerechte Fertigstellung der dafür erforderlichen Anlagen sichergestellt werden kann. Zweitens ist bei der Wiedererrichtung von Rennstrecken, die bereits einmal be­standen haben, meiner Ansicht nach der neue Tatbestand zu berücksichtigen und dass durch den früheren Bestand die Veränderungen mit geringeren Auswirkungen verbun­den sind als eine gänzliche Neuerrichtung.

Ich denke, das ist zur Kenntnis zu nehmen. Es wird, wie ich meine, auch einen ent­sprechenden Erlass des Bundesumweltministers für die Vollziehung durch die Länder geben. – Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordne­ter.

 


13.19.18

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister Pröll! Aus Sicht der Sozialdemokratie ist der richtige Weg im Umweltrecht si-


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