Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 124

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Nunmehr aber zu Ihren konkreten Fragen, die ich im Folgenden zusammengefasst beantworten möchte.

Die Fragen 1, 4, 8, 9, 10, 11, 12, 14 und 18 kann ich Ihnen wie folgt beantworten:

Ein generelles Tempo 160 auf Autobahnen stand für mich noch nie zur Diskussion. Ich habe immer ganz klar eingeschränkt, wie bereits ausführlich dargelegt, dass Tem­po 160 nur unter ganz besonders günstigen Bedingungen sektoral gelten kann. Obers­tes Ziel meiner Verkehrspolitik bleibt Verkehrssicherheit. Daher gehe ich dieses Thema, wie Sie meinen Ausführungen bisher auch entnehmen konnten, auch meinen öffentlichen Aussagen, mit einer besonderen Sorgfalt an und habe vor längerer Zeit eine Arbeitsgruppe, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, ins Leben gerufen.

Diese Arbeitsgruppe wird auch die Ergebnisse verschiedener Studien – auch der Studie, die von Ihnen zitiert wurde – als Entscheidungsgrundlage aufnehmen. Es ist aber ohnedies notwendig, für jede der Teilstrecken, die konkret in Betracht gezogen werden, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen. Ich habe noch keine Teilstrecke konkret in Betracht gezogen! Das sei gesagt, um auch das Gerücht zu widerlegen, das da herumgeistert und dass da lautet, dort gebe es eine Strecke und dort werde jetzt gearbeitet, weil der böse Verkehrsminister das als Teststrecke ausbauen will. – Dem ist nicht so! Bevor eine derartige Teilstrecke sozusagen in Betrieb genommen wird und bevor ich eine Verordnung erlasse, gibt es ein so genanntes Ermittlungsverfahren. Sie wissen, dass am Ende dessen ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen steht. Erst dann wird es eine Teststrecke geben.

Noch einmal: Es wird kein generelles Tempo 160 zulässig sein, sondern Tempo 160 eben nur dort, wo es die Verkehrssicherheit und andere schon erwähnte Umstände zulassen.

Unabhängig davon möchte ich aber schon erwähnen, dass die Zahl der Unfälle sowie die Zahl der Unfalltoten auf Autobahnen im Vergleich zu anderen niederrangigen Straßen relativ gering ist. So betrug zum Beispiel die Zahl der Unfälle auf den Autobahnen im vergangenen Jahr in den ersten drei Quartalen nur 5,3 Prozent. Es waren 1 704 Unfälle von insgesamt 31 948 Unfällen im hochrangigen Straßennetz. Die Zahl der Getöteten betrug zum Beispiel 13,1 Prozent, 79 von 602 Toten.

Liebe Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig! Wenn, dann müssen Sie über die unteren Bereiche diskutieren. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) Dann werden Sie mir jetzt aber wahrscheinlich vorschlagen, dass wir generell statt zum Beispiel 80 km/h im Freiland auf 60 km/h gehen müssen, dort, wo Tempo 100 ist, auf 70, dort, wo 50 ist, auf 30 (Abg. Dr. Glawischnig: Sagen Sie mir, warum Sie es überhaupt wollen!), und dort, wo 30 ist, darf man dann gar nicht mehr fahren, oder ich weiß nicht, wie das dann gehen soll, aber so ähnlich kommt mir Ihre Argumentation vor. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Fragen 3, 6, 13 und 19 bilden keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Artikels 52 B-VG. Ich bin gerne bereit, meine private Meinung beziehungsweise meine persönlichen ethischen Prinzipien dazu in einem Gespräch, zu dem ich Sie hiemit ein­lade, darzulegen, aber das kann nicht Gegenstand dieser Dringlichen Anfrage und deren Beantwortung sein.

Die Fragen 2, 5, 7, 15, 16 und 17 beantworte ich wie folgt:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit besagt nicht, dass diese auch ausgeschöpft wer­den muss, also gefahren werden muss. Es ist grundsätzlich jedem Kraftfahrzeuglenker, jeder Kraftfahrzeuglenkerin selbst überlassen, ob er beziehungsweise sie die in Öster­reich geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit in vollem Umfang nützt oder nicht.

 


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