Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 90

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gesetz, bei dem Sie demonstrieren hätten können, ob Sie einer derartigen Vorgangs­weise zustimmen oder nicht, haben Sie zugestimmt. Sie können doch nicht einen Weg, dem sie selbst zugestimmt haben, nachher in der Diskussion verweigern zu gehen. Sie müssen doch irgendwann an die Glaubwürdigkeit Ihrer eigenen Aussagen glauben. Das ist ja eine unfassbare Vorgangsweise, dass man dem Ermächtigungsgesetz zu­stimmt und dann die Vorgangsweise, die sich daraus ergibt, kritisiert. Das ist also wirklich unter jeder Kritik.

Herr Abgeordneter Scheibner, dass Sie uns dann erklären, warum man nicht für eine Volksabstimmung sein soll, ist schon kurios. Sie sollten einmal mit Ihren Kollegen reden statt dieses Gespräch als Selbstgespräch zu führen. Üben Sie das vor dem Spiegel, oder sprechen Sie mit Ihren Abgeordnetenkollegen auch manchmal? Sie sollten Ihnen klar machen – und das, was Sie gesagt haben, stimmt –, dass es ein Ermächtigungsgesetz gegeben hat. Da haben alle Ihre Abgeordneten zugestimmt, und nachher gehen Sie hier heraus und sagen: Ich bin aber dagegen, dass man keine Volks­abstimmung macht. Hätten Sie das doch bei der Debatte über das Ermäch­tigungsgesetz gesagt oder hätten Sie diesem Gesetz nicht zugestimmt!

Der Verfassungsgerichtshof, darin werden wir uns ja einig sein, kann diesen Vorgang heute sicherlich nicht sofort einer Überprüfung unterziehen, außer wenn alle anderen zustimmen. Das Ermächtigungsgesetz hätten Sie jedoch schon lange bekämpfen kön­nen. Auch das sind Sie schuldig geblieben! Auch hier hätten Sie schon tätig werden können! Sie haben in Wirklichkeit keine rechtliche Voraussetzung ernst genommen, sondern polemisieren nur, und Sie nehmen auch die rechtlichen Konsequenzen Ihrer eigenen Handlungen nicht ernst.

Und das Allererschreckendste ist, dass Sie zuerst einem Gesetz zustimmen, das diese Vorgangsweise bestimmt, und sich selbst dann aus dem Spiel nehmen und sagen: Das, was ich damals gemacht habe, ist ein Blödsinn, denn eigentlich habe ich eine Volksabstimmung gewollt. Das hätten Sie auch sagen können, das hätten Sie mit Ihrem Stimmverhalten ausdrücken können, aber nicht einmal dazu sind Sie in der Lage!

Es ist schade, dass diese europäische Diskussion auf dieses Niveau heruntergefallen ist. Aber letztendlich, so meine ich, ist diese Verfassung ein Schritt in die richtige Rich­tung, eine Weiterentwicklung der bisherigen Vertragswerke. (Abg. Scheibner: Ihre Rede ist ein Schritt in die falsche Richtung!) Es wäre schade, wenn ein Referendum in einem der Länder schief ginge, denn dann würde man auf einen unbefriedigenden Ver­tragszustand zurückfallen, mit dem man eine Union der 25 wahrscheinlich nicht mehr effizient führen könnte.

Nur weil eine Zeitung dahinter steht, hier diese kleinliche Diskussion zu führen, halte ich nicht für den richtigen Weg. Glauben Sie an Ihre eigenen Entscheidungen! Stehen Sie gerade dafür, und verlangen Sie bei der nächsten Entscheidung nicht das Gegen­teil davon!

13.09

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


13.10.02

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundeskanz­ler! Hohes Haus! Ich werde heute dieser Ratifizierung nicht zustimmen, denn ich meine, dass das geeignete Gremium, um über die EU-Verfassung zu entscheiden, nicht allein der österreichische Nationalrat, sondern das gesamte österreichische Bundesvolk ist.

 


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