Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 33

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mit 50 Prozent fördern können oder ob wir hier eine Reduktion auf 33 Prozent vorneh­men müssen, dafür aber flächendeckender und mehr unterwegs sein können.

Aber Ihre Frage konkret beantwortet: Die Mittel, die der Bund für den öffentlichen Ver­kehr Ländern und auch Gemeinden zur Verfügung stellt, werden nicht reduziert.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Glaser, bitte.

 


Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler, unbestreitbar ist, dass der öffentliche Nahverkehr eine wichtige Rolle zu erfüllen hat und dass hier auch die Gemeinden entsprechend eingebunden werden müssen.

Sie haben gerade von den Mitteln gesprochen. Mich würde interessieren: Wie viele Mittel setzt der Bund und wie viele Mittel setzen die Länder zurzeit zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs ein?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Geschätzter Herr Kollege! Es sind in der Tat beträchtliche Mittel. Im Bundes­förderbereich gibt es in Summe Nahverkehrsförderungen von etwa 1 Milliarde €. Diese verteilt sich folgendermaßen: Zahlungen an Verkehrsverbünde in der Höhe von etwa 54 Millionen; Bestellerförderung – dadurch sollen zusätzliche Nahverkehrsangebote er­richtet werden, im Busbereich vor allem – im Ausmaß von 10 bis 12 Millionen; gemein­wirtschaftliche Leistungen im ÖBB-Personenverkehr in der Höhe von 460 Millionen – das ist der große Brocken –; gemeinwirtschaftliche Leistungen für Privatbahnen von 24 Millionen, auch wichtig; 335 Millionen an zusätzlichen Mitteln für Schüler- und Lehr­lingsfreifahrten.

130 Millionen zusätzlich überweist der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs anhand eines MÖSt-Schlüssels an die Länder. Damit trägt der Bund in Prozent gesehen 65 Prozent aller Nahverkehrskosten. Das heißt, dass Länder und Gemeinden etwa 700 Millionen € aufbringen und, wie gesagt, der Bund 1 Milliarde €.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mittermüller, bitte.

 


Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Die Situation des Nahverkehrs ist auch in meinem Bundesland Kärnten ein viel disku­tiertes Thema. Daher stelle ich zur Nahverkehrsreform folgende Frage an Sie:

Wie hoch sind die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern, wobei mich natürlich Kärnten sehr interessiert.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Ich darf Ihnen, Frau geschätzte Abgeordnete, sagen, dass alle Länder gleich behandelt werden, was die Förderungen und auch die möglichen Einsparungspoten­ziale betrifft. Ich kann Ihnen die exakte Zahl oder das Datenmaterial für Kärnten jetzt nicht präsentieren, ich habe das nicht bei der Hand, würde es aber, wenn es erlaubt ist, schriftlich nachreichen. Das ist kein Problem, denn die Aufstellungen gibt es natürlich.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass gerade ein Anliegen meiner Verkehrspolitik, meiner öffentlichen Verkehrspolitik auch ist, ländliche Bereiche gegenüber Ballungsräumen nicht zu benachteiligen. Das heißt also, dass auch, wenn dort die betriebswirtschaft­liche Rechung auf Grund erhöhter Erhaltungs-, Betriebeskosten, Baukosten deutlich schlechter aussieht, der ländliche Bereich ein Recht auf öffentlichen Nahverkehr, öffentlichen Verkehr überhaupt hat. Das gilt für Kärnten, wo der ländliche Bereich ver-


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