Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 166

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von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Dr. Moser als Antragstellerin, die Debatte zu eröff­nen. Frau Abgeordnete, Sie haben eine Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

 


17.25.32

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Bereits Ende März wollte ich eine Anfragebesprechung zu diesem Thema haben, ein Thema, das uns ja, glaube ich, schon 15 oder 17 Jahre langt begleitet; jedenfalls seit dem Jahre 1987.

Es war das ja auch immer wieder Thema parlamentarischer Anfragen, und zwar so­wohl freiheitlicher als auch grüner Repräsentanten hier im Nationalrat. Leider war bis­her eine solche Anfragebesprechung aus Termingründen nicht möglich, und deshalb war Frau Ministerin Miklautsch so freundlich und hat meine zweite Anfrage früher beantwortet.

Heute gibt es also die erste Möglichkeit, das zu besprechen, was bereits im März und auch schon viel früher Thema war. Und das Grundproblem ist: Der Fall Foco ist un­gelöst. Die Fehlentscheidungen, die Missgriffe in diesem Verfahren sind leider noch konsequenzenlos, und daher sollten wir, da sich diesbezüglich auf juristischer Ebene wenig bewegt, das auch einmal hier im Nationalrat besprechen.

Vorneweg möchte ich aber klar zum Ausdruck bringen, dass für mich erstens das Vertrauen in und zweitens der Respekt vor einer unabhängigen Justiz unverrückbar ist. Und ich möchte auch erklären, dass die Qualität und die Arbeit des Ressorts heraus­ragend sind, und ich möchte hier auch noch einmal das persönliche Engagement von Frau Bundesministerin Miklautsch anerkennen.

Nicht anerkennen kann ich allerdings, Frau Ministerin, die Art und Weise, wie Sie meine Anfrage beantwortet haben. Man braucht ja nur gegenüberzustellen, worauf meine Fragen abzielten und wie Sie sich dann in Ihren Antworten, die Sie ja wahr­scheinlich nicht persönlich formuliert haben, sondern Ihre Mitarbeiter, versucht haben, sich um eine konkrete Stellungnahme herumzuschwindeln und herumzudrücken.

Als Beispiel die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 beziehungsweise auf die Frage 8; Sie alle, meine Damen und Herren, haben ja die ausgeteilten Kopien vor sich liegen. Frau Bundesministerin, Sie geben keine Antwort auf die Frage, die wir gestellt haben, son­dern geben Antwort auf Fragen, die wir nicht gestellt haben.

Wir haben nicht gefragt, ob durch das Oberlandesgericht erwiesene Gesetzesbrüche des seinerzeitigen Vorsitzenden des Verfahrens Gegenstand des Verfahrens gegen Foco sind. Das spielte – und das ist doch auch ersichtlich – in unserer Anfrage keine Rolle.

Weiters haben wir nicht gefragt, ob Ihre Vorgänger auf Fragen in ähnlicher Richtung geantwortet haben.

Jedenfalls haben Sie, Frau Bundesministerin, auf von uns gestellte Fragen nicht geantwortet. Das ist unser Problem: Dass Sie auf konkrete Fragen, nach den Konse­quenzen aus der Fehlurteilsfindung im Fall Foco, leider keine konkreten Antworten geben – bis auf einen Hinweis, den ich auch für eine weitere Frage heranziehe. Und dieser Ihr Hinweis lautete, dass für dienstaufsichtsbehördliche Maßnahmen kein An­lass bestehe.

Frau Ministerin, da frage ich schon, was Sie in dieser Sache bis jetzt unternommen haben, haben Sie mir doch geantwortet, dass es sehr wohl dazu gekommen ist, dass


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