ten trägt sie aus meiner Sicht ganz sicher nicht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Die Änderung der Ferienreiseverordnung ist ein Beispiel dafür. Mit der Vorgangsweise, anstatt dieser Verordnung einen Fahrverbotskalender, der sehr schwammig formuliert ist, zu installieren, werden die ohnehin schon viel zu langen Staus in Österreich während der Reisezeit nicht vermieden. – Ganz im Gegenteil: Folge sind nunmehr Sonderregelungen in Form von Sonderfahrverboten. Diese sind zwar gut gemeint, bringen aber nichts, wenn sie nicht auch entsprechend überwacht und exekutiert werden. Die Exekutivbeamten im ländlichen Raum, die sowieso schon am personellen Limit sind, werden die Einhaltung wohl nur mangelhaft überwachen können.
Die Leidtragenden sind wieder einmal die Menschen, nämlich die Reisenden und die Bevölkerung. Es hätte wirklich etwas Sinnvolles entstehen können, wenn Sie einmal die Warnungen und Meinungen von Experten nicht ignoriert und auf die Zusammenarbeit mit ihnen nicht verzichtet hätten.
Klar ist, dass die massiven Erleichterungen für den Schwerverkehr zu Erschwernissen im Reiseverkehr führen werden und damit die Lebensqualität der an verkehrsreichen Straßen lebenden Menschen wieder ein Stück vermindert wird.
Ein lachendes und ein weinendes Auge schaut auf diese
Novelle, denn ein verkehrspolitischer Fortschritt ist sie mit Sicherheit
nicht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.09
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als
nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp.
Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
18.09
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Antrag 141/A, mit dem wir vor eineinhalb Jahren sehr viele Maßnahmen eingebracht haben, die behinderten Menschen im Verkehr mehr Sicherheit geben sollen und auch ihre Stellung im Bereich der Mobilität gewährleisten sollen. Es hat eineinhalb Jahre gedauert, dass dieser Antrag hier im Plenum behandelt wird, und er wird nun von Seiten der Regierungsfraktionen abgelehnt.
Es ist schade, dass in der Straßenverkehrsordnung nur eine Veränderung für behinderte Menschen gemacht wird, und zwar dass blinde Menschen bei den Schildern keinen Hürdenlauf machen müssen, weil die Schilder nun höher gehängt werden. Doch leider haben Sie es verabsäumt, dass es eine Mindestgrenze für die Schilder geben muss. Die variable Höhe für die Schilderanbringung wird auch den behinderten Menschen, speziell den blinden Menschen, den Hürdenlauf wieder nicht ersparen.
Was ich Ihnen aber vorwerfen muss, ist, dass Sie vor einem
Jahr im Ausschuss gesagt haben – ich glaube, Verkehrssprecher Miedl war
es, aber auch der Herr Staatssekretär hat das gesagt –, dass behinderte
und betroffene Menschen bei dieser Straßenverkehrs-Novelle mitarbeiten können,
das war aber nicht der Fall. Ich denke, es wäre wichtig, dass Sie betroffene
Menschen einbeziehen und nicht draußen stehen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)
18.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.11
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Die vorliegende Novelle der Straßenverkehrsordnung hat im Vorfeld einige Diskussionen ausgelöst, und ich freue mich, dass die nun vorliegende Novelle unseren Vorstellungen als