Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 235

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Zum Zweiten: Lesen Sie den Bericht des Bundesministeriums vom 23. Mai des Jahres 2003. Dort steht ganz genau drinnen, dass es bei Wechsel der Zuständigkeit in 62 Prozent der Fälle zu einer gleichen Beurteilung, in 22 Prozent zu einer besseren Beurteilung und bloß in 15 Prozent zu einer Korrekturbeurteilung nach unten kommt. (Abg. Haidlmayr: Bei 20 Prozent! 20 Prozent!) Da drinnen steht es bitte! Das können Sie alles selbst nachlesen. (Zwischenrufe bei der SPÖ und der Abg. Haidlmayr.)

Ich möchte an dieser Stelle dem Bundesministerium und vor allem Herrn Sektionschef Dr. Gruber und der ganzen Gruppe herzlich danken für die großartige Arbeit. Diese Bundesregierung braucht sich in keinster Weise bei Ihnen zu entschuldigen, dass sie in irgendeiner Weise unsachlich oder unkorrekt gehandelt habe. Sie hat bis heute Aufga­ben erfüllt, die Sie in den letzten 50 Jahren nicht erfüllen haben können, weil Sie sich dazu nicht entschlossen haben. (Lebhafter Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.14


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Haidlmayr. 4 Minu­ten Wunschredezeit. (Abg. Silhavy: Sie drückt das schlechte Gewissen, Kollege Dona­bauer!)

 


21.14.04

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Donabauer, ich weiß nicht, warum Sie sich so furchtbar aufregen. (Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ. – Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das muss ein riesiges schlechtes Gewissen sein. Da habe ich Sie wahrscheinlich auf dem richtigen Fuß erwischt. (Abg. Scheibner: Den Donabauer auf dem linken Fuß erwischen, das ist auch nicht schlecht!)

Ich habe Sie gerade bei den Pensionsversicherungsanstalten genau auf Ihrem richti­gen Fuß erwischt. Es ist nämlich so, dass, wenn heute jemand vom Landespflegegeld zum Bundespflegegeld wechselt, weil er in Pension geht, er dann – siehe da! – plötz­lich eine um zwei Stufen geringere Einstufung kriegt, als er beim Landespflegegeld gehabt hat.

Diese Fälle, meine Damen und Herren, kennen wir zur Genüge. Nicht nur ich kenne sie, auch der Herr Donabauer kennt sie (Abg. Gradwohl: Aber der Donabauer will davon nichts wissen!), weil nämlich die Pensionsversicherungsanstalten immer versu­chen wollen, sich auf Kosten der betroffenen Menschen Pflegegelder zu ersparen. Und zu einem Großteil gelingt es ihnen auch, das muss ich auch dazusagen, weil nicht alle die Nerven haben, so lange Prozesse, die zwar nichts kosten, aber trotzdem sehr viel Zeit und Energie brauchen, durchzumachen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat es uns ja im letz­ten Ausschuss gesagt: 20 Prozent jener, die vom Landes- ins Bundespflegegeld über­wechseln, werden schlechter eingestuft. (Abg. Dobnigg: Es sind sogar noch mehr!) Es kann schon sein, dass 25 Prozent besser eingestuft werden gegenüber dem Land, aber das bringt den 20 Prozent, die schlechter eingestuft werden, reichlich wenig.

Ich sehe absolut keine Notwendigkeit, dass dann, wenn das Land eingestuft hat und man in Pension geht, der Bund noch einmal einstuft. Dafür gibt es überhaupt keine logische Notwendigkeit. (Abg. Hagenhofer: Das ist eine Vereinbarung!) Oder misstraut man den einstufenden Ärzten der Länder und sagt: Die haben sicher irgendwie gemau­schelt mit jemandem, wir schauen uns das jetzt an!? – Und zack geht das Pflegegeld nach unten. Das kann es nicht sein.

 


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