Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 104

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Es gibt außerdem eine Novelle zum Handelsgesetzbuch, die heute umgesetzt wird, es gibt ein in Bälde kommendes Gesetz, nämlich eine Novelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, und es gibt auch den neu geschaffenen Beirat für Rech­nungslegung, der legistische Unterstützung gibt, nämlich im Wege der Begutachtung, und der österreichische Positionen auch in Brüssel vertreten wird.

Und ein bisschen muss ich Ihnen wieder Recht geben. (Abg. Mag. Kogler: In der „Presse“ haben Sie doch selbst gegen die meisten Bestimmungen dieses Entwurfes Stellung bezogen!) – Sie müssen auch die „Presse“ vollständig lesen. Ich komme gleich zu etwas, was ich gerne stärker ausgebaut gesehen hätte. (Abg. Mag. Kogler: Böhmdorfer kontert ...!)

In § 82a des Börsegesetzes hätten wir, die Freiheitlichen, gerne eine persönliche Haftung gehabt für fahrlässige unrichtige Finanzinformationen durch Manager. Das wäre sicher ein Signal gewesen, weil prinzipiell jeder Österreicher für fahrlässiges Handeln haftet. Warum nicht gerade auch die Manager, die mit solchen Informationen besonders sorgfältig umzugehen hätten? Das war nicht durchsetzbar, aber das war verkraftbar, weil dadurch einiges klar und das Problembewusstsein in die Richtung gelenkt wurde. Bekannt wurde, dass ohnehin das Unternehmen für solche unrichtige Informationen haftet. Es ist Sache des Unternehmens, in entsprechenden Dienst­verträgen die Regressverpflichtungen festzulegen. Das ist auch verantwortungsvolles Wirtschaften.Worüber ich auch enttäuscht war, ist der Insider-Handel. Wir hätten gerne eine zehnjährige Strafdrohung für Insider-Handel gehabt, aber es sind nur fünf Jahre geworden. Immerhin aber ist das eine Steigerung von zwei auf fünf Jahre, und das ist zu begrüßen.

Wenn Sie sagen, die Aufsichtsräte seien in ihrer Funktion nicht gestärkt worden, dann muss ich Ihnen antworten: So ist das nicht! Sie haben das so einfach abgetan. Ein Aufsichtsrat darf jetzt nicht mehr Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eines Unternehmens sein, in dem er Aufsichtsrat ist, und umgekehrt. Man wundert sich, dass es das überhaupt bisher gegeben hat. Es gibt nunmehr auch das Verbot der Über­kreuzverflechtung, bis auf einige sinnvolle Ausnahmen, dass jemand also Vorstand da ist und gleichzeitig Aufsichtsrat dort, und auch umgekehrt. Auch das hat es gegeben, aber das wird abgeschafft.

Beratungsverträge müssen offen gelegt werden, und auch seine Qualifikation muss jeder darlegen. Es ist schon einmal prohibitiv, wenn einer sagen muss, wie gut er ist, und er sich einem Gespräch stellen muss. Da werden sehr viele, die jetzt unge­eigneterweise in ihren Positionen sitzen, sich gar nicht trauen hinzugehen; das hoffe ich wenigstens.

Zu dem, was Herr Kollege Jarolim zu den Aufsichtsräten gesagt hat, muss man auch etwas erwidern – wahrscheinlich hat er jetzt wieder ein anderes Thema, denn sonst würde er zuhören –: Bei den Aufsichtsräten gibt es nach derzeitiger Rechtslage die Höchstzahl zehn ohne Privilegierungen, das heißt, zehn Aufsichtsräte sind möglich, wenn keine Privilegierungen bestehen, und jetzt sind es nur mehr acht. Bei den Privilegierungen hatten wir sogar derzeit 20, jetzt sind es auch nur mehr acht. – Eine dramatische Reduktion um 60 Prozent.

Und das geht so weiter. In manchen Bereichen wurde bis zu 80 Prozent der möglichen Höchstzahl der Aufsichtsratsmandate reduziert. Wer das nicht als Fortschritt aner­kennt, der hat einfach das Gesetz nicht gelesen oder hat von der ganzen Problematik keine Ahnung.

Es ist schade, dass Sie keinen Grundkonsens haben wollen, den sich dieses Land verdient hätte. Österreich ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort, und davon sind in hohem Maße auch die Arbeitsplätze abhängig, die wir anbieten können. Es ist schade,


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