Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 120

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käufe detailliert angeben müssen – da gibt es ja Transparenz, nur zu wenig Wissen darüber, dass es diese Quelle überhaupt gibt! –, dann finden Sie bei den Erste-Vorstandsmitgliedern immer Optionsausübungen, und zwar zu ganz bestimmten Zeitpunkten.

Wenn nun die Aktionäre und Aktionärinnen und die potentiellen Aktionäre und Aktio­närinnen einmal wissen, dass die Option das eigentlich Treibende für die geschäfts­führende Tätigkeit des Vorstandes ist, dann wissen sie, dass das Unternehmen anders geführt wird als ein klassisches Unternehmen. Das klassische Unternehmen orientiert sich an den klassischen inneren Werten des Unternehmens. Das klassische Unter­nehmen orientiert sich auch an etlichen anderen Parametern, aber nie war es primäres Ziel des klassischen Unternehmens, den Aktienkurs um jeden Preis hochzutreiben. Wenn ich aber als Vorstandsmitglied vor allem in meinen Interessen durch Optionen bestimmt bin, dann interessiert mich weniger die langfristige Entwicklung des Unter­nehmens, sondern primär die Option! Und die Erste-Vorstandsmitglieder haben ihre Vermögenswerte, ihre Bezüge hauptsächlich in Form von Optionen, die sie auch regelmäßig, fast jedes Jahr, als Rechte in die eine oder andere Richtung wahr­nehmen. – Das ist der erste Punkt in diesem Zusammenhang.

Zweitens, siehe Mannesmann. Es war nicht ohne Grund, dass die deutsche Politik, zumindest die deutsche Mehrheitspolitik, gesagt hat: Wir möchten auch wissen, welche Interessen es bei Vorstandsmitgliedern im Fall einer Übernahme gibt. Wie sind die Merger, wie sind die feindlichen Übernahmeregeln in den einzelnen Vorstands­verträgen? Wie profitiert ein Vorstand über seine Absicherungsklausel, falls er im Fall einer feindlichen Übernahme gehen muss? Und kann sein Vorteil daraus mög­licherweise nicht so groß sein, dass er an der feindlichen Übernahme Interesse hat?

Deswegen hat die deutsche Politik gesagt: So, auch das muss veröffentlicht werden. Wir wollen wissen, was jeder Einzelne verdient, wie das Interesse über Optionen ist und was die Merger und sonstigen Übernahmeregelungen sind. Und das gehört in ein modernes Recht hinein, da gehört eine gesetzliche Verpflichtung her, weil wir gesehen haben, dass der Good Governance Kodex schlicht und einfach nichts nützt.

Da kann der Wertpapier-Beauftragte der Republik Österreich machen, was er will, nicht mehr als 7 Prozent der betroffenen Unternehmen haben unvollständige, zum Teil voll­ständige Meldungen abgegeben. Der Rest, 93 Prozent, hat das ignoriert, hat gesagt: Was interessiert uns der Herr Schenz?! Was interessiert uns der Kodex?! Das interessiert uns alles nicht, wir deklarieren nicht!

Eine seriöse und verantwortungsbewusste Justizministerin tritt in dieser Situation auf und sagt, okay, dann werden wir euch zwingen, dann kommt es ins Gesetz. Zum Glück gibt es diese seriöse und verantwortungsbewusste Justizministerin in der Bundes­republik Deutschland. Und dort wird das auch gemacht, dort kommt das ins Gesetz, mit der einen von uns auch kritisierten Hauptversammlungsrücknahmeregelung, aber sonst genau Punkt für Punkt, so wie es sich im Sinne von mehr Transparenz gehört.

Das ist einer der wenigen Punkte, wo ich gezwungen bin zu sagen, da ist eindeutig, trotz aller Einwände, Rot-Grün in Deutschland besser als Schwarz-Blau in Österreich. Das ist einmal so, und das haben Sie auch hier wieder bestätigt.

So, und wie funktioniert das jetzt mit den Stock Options? Welche Interessen hat ein Manager, der sich an Stock Options orientiert? Wie treibt man den Aktienkurs in die Höhe? Indem man spart. Und was ist das beste Signal, mit dem man Aktienkurse kurzfristig in die Höhe treiben kann? Indem man sagt, wir rationalisieren, wir setzen Leute auf die Straße. Sehen Sie sich wieder die jüngsten Meldungen über die Performance einiger Indices in Europa an! Der Großteil, bis auf eine Ausnahme, in den


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