freibetrag oder eine Forschungsprämie für Auftragsforschung geltend machen – geschätztes Volumen: 300 Millionen €.
Mit diesen beiden Maßnahmen wird den EU-Zielen Lissabon und Barcelona-Agenda Rechnung getragen, wonach Forschung und Entwicklung wichtige Elemente zur Dynamisierung von Wachstum und Beschäftigung sind und demgemäß bis zum Jahr 2010 eine Forschungsquote von 3 Prozent erreicht werden soll.
Die Durchführung der Finanzierung soll durch die österreichische Bundesfinanzierungsagentur erfolgen. Die Bedeckung der Finanzierung wird durch Gewinnausschüttung der ÖIAG sichergestellt.
Im Bereich der Umsatzsteuer soll im Sinne
einer effizienteren Betrugsbekämpfung die Umsatzsteueridentifikationsnummer
auch des Lieferungs- oder Leistungsempfängers auf der Rechnung anzugeben sein,
wenn der Rechnungsbetrag 10 000 € übersteigt. Durch die betragsmäßige
Einschränkung wird das Massengeschäft nicht mit unnötigem administrativem
Aufwand belastet. (Abg. Brosz: Was würden Sie machen, wenn
Ihnen das Blatt hinunterfällt?) Die zusammenfassende Meldung soll in
Hinkunft monatlich abzugeben sein statt wie bisher quartalsweise. Durch beide
Maßnahmen kann die Finanzverwaltung wesentlich rascher eine Kontrolle
durchführen. (Abg. Öllinger: Was wollen Sie uns damit sagen?)
Im Bereich der
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetze soll bei der Vollziehung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes eine Anpassung der Befugnisse der
Finanzämter an die Zollämter erfolgen. (Abg.
Dr. Cap: Wieso?)
Im Bereich des
Finanzstrafgesetzes soll durch die vorgeschlagene Anhebung der Freiheitsstrafen
bei strafbestimmten Wertbeträgen von 3 Millionen € von fünf auf
sieben Jahre ein weiterer Schritt in Richtung effizientere Betrugsbekämpfung
gesetzt werden. So soll einer Schädigung der Allgemeinheit durch besonders
schadenintensive Deliktsbegehung durch eine dem allgemeinen Strafrecht
entsprechende Sanktionierung begegnet werden. (Abg. Dr. Cap: Stimmt das wirklich?) – Ja.
(Abg. Dr. Einem: Das ist
aber nicht Thema der Frage gewesen!)
Im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll eine Verdoppelung der angedrohten Höchststrafe bewirken, dass die illegale Beschäftigung zunehmend unattraktiver wird, was wiederum einen positiven Effekt auf den heimischen Arbeitsmarkt erwarten lässt. Außerdem werden auch die Finanzämter und ihre Organe in die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung eingebunden, was einen breitflächigen Einsatz der Finanzverwaltung erlaubt. Ein ähnlicher Effekt ist beim Arbeitsvertragsanpassungsgesetz zu erwarten.
Der Kampf gegen Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit wird verstärkt. Zu diesem Zweck plant die Bundesregierung eine Verstärkung der Betrugsbekämpfungseinheit mit zirka 200 Bediensteten. Diese Bediensteten sollen im Sinne von Effizienzsteigerung, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit in der öffentlichen Verwaltung auch durch Umschichtung aus ausgegliederten Unternehmen des Bundes aufgebaut werden.
Im Bereich des Arbeitsmarktservice sollen die bereits auf Grund der verstärkten Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch die Organe der Zollämter und auch im Rahmen der von Aktionstagen der gesamten Finanzverwaltung zunehmend hereinfließenden Strafgelder dazu benützt werden, bis Ende des Jahres 2006 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein elektronischer Zugang der Abgabenbehörden zu den Datenbanken des AMS zu jeder Zeit, also auch in der Nacht