Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 173

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freibetrag oder eine Forschungsprämie für Auftragsforschung geltend machen – ge­schätztes Volumen: 300 Millionen €.

Mit diesen beiden Maßnahmen wird den EU-Zielen Lissabon und Barcelona-Agenda Rechnung getragen, wonach Forschung und Entwicklung wichtige Elemente zur Dynamisierung von Wachstum und Beschäftigung sind und demgemäß bis zum Jahr 2010 eine Forschungsquote von 3 Prozent erreicht werden soll.

Die Durchführung der Finanzierung soll durch die österreichische Bundesfinanzie­rungsagentur erfolgen. Die Bedeckung der Finanzierung wird durch Gewinnaus­schüt­tung der ÖIAG sichergestellt.

Im Bereich der Umsatzsteuer soll im Sinne einer effizienteren Betrugsbekämpfung die Umsatzsteueridentifikationsnummer auch des Lieferungs- oder Leistungsempfängers auf der Rechnung anzugeben sein, wenn der Rechnungsbetrag 10 000 € übersteigt. Durch die betragsmäßige Einschränkung wird das Massengeschäft nicht mit unnötigem administrativem Aufwand belastet. (Abg. Brosz: Was würden Sie machen, wenn Ihnen das Blatt hinunterfällt?) Die zusammenfassende Meldung soll in Hinkunft monatlich abzugeben sein statt wie bisher quartalsweise. Durch beide Maßnahmen kann die Finanzverwaltung wesentlich rascher eine Kontrolle durchführen. (Abg. Öllinger: Was wollen Sie uns damit sagen?)

Im Bereich der Abgabenverwaltungsorganisationsgesetze soll bei der Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes eine Anpassung der Befugnisse der Finanzämter an die Zollämter erfolgen. (Abg. Dr. Cap: Wieso?)

Im Bereich des Finanzstrafgesetzes soll durch die vorgeschlagene Anhebung der Freiheitsstrafen bei strafbestimmten Wertbeträgen von 3 Millionen € von fünf auf sieben Jahre ein weiterer Schritt in Richtung effizientere Betrugsbekämpfung gesetzt werden. So soll einer Schädigung der Allgemeinheit durch besonders schadenintensive Deliktsbegehung durch eine dem allgemeinen Strafrecht entsprechende Sanktionie­rung begegnet werden. (Abg. Dr. Cap: Stimmt das wirklich?) – Ja. (Abg. Dr. Einem: Das ist aber nicht Thema der Frage gewesen!)

Im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll eine Verdoppelung der ange­drohten Höchststrafe bewirken, dass die illegale Beschäftigung zunehmend unattrak­tiver wird, was wiederum einen positiven Effekt auf den heimischen Arbeitsmarkt erwarten lässt. Außerdem werden auch die Finanzämter und ihre Organe in die Be­kämpfung der illegalen Beschäftigung eingebunden, was einen breitflächigen Einsatz der Finanzverwaltung erlaubt. Ein ähnlicher Effekt ist beim Arbeitsvertrags­anpas­sungsgesetz zu erwarten.

Der Kampf gegen Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit wird verstärkt. Zu diesem Zweck plant die Bundesregierung eine Verstärkung der Betrugsbekämpfungseinheit mit zirka 200 Bediensteten. Diese Bediensteten sollen im Sinne von Effizienz­steige­rung, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit in der öffentlichen Verwaltung auch durch Umschichtung aus ausgegliederten Unternehmen des Bundes aufgebaut werden.

Im Bereich des Arbeitsmarktservice sollen die bereits auf Grund der verstärkten Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch die Organe der Zollämter und auch im Rahmen der von Aktionstagen der gesamten Finanzverwaltung zunehmend herein­fließenden Strafgelder dazu benützt werden, bis Ende des Jahres 2006 die tech­nischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein elektronischer Zugang der Abgabenbehörden zu den Datenbanken des AMS zu jeder Zeit, also auch in der Nacht


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