Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 198

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wurden. (Abg. Mag. Weinzinger: Anzeigen!) – Das sind die nachgewiesenen Anzei­gen. Die Dunkelziffer ist sicher höher.

Geschätzte Damen und Herren! Taten straffälliger Täter sollen sicher geahndet wer­den. Aber es gibt nicht nur die Täter und jene, die Hilfe leisten, sondern auch jene, die zu diesen Taten anstiften. Ich denke, auch da sind wir alle moralisch entsprechend gefordert. – Ich danke, dass dieses Gesetz heute einstimmig beschlossen werden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

18.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.52.22

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst beim Herrn Abgeordneten Pendl dafür bedanken, dass er in seiner Rede über die Zustände im Justizwachebeamtenbereich und in den Haftanstalten erstmalig auch richtig ange­führt hat, dass sich die Frau Bundesministerin nicht nur mit aller Kraft bemüht, diese Verhältnisse zu verbessern, sondern nunmehr auch darangeht, moderne Methoden des Vollzuges in Diskussion zu bringen und nicht mehr ausschließlich nur über die Erweiterung des Haftraumes zu diskutieren. Ich glaube daher, Frau Bundesminister, dass Sie damit auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber nunmehr zum Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels. Es ist meiner Meinung nach erfreulich, dass wir nach siebenjähriger Diskussion, die 1998 begonnen hat, heute hier im Parlament dieses Zusatzprotokoll einstimmig verabschieden werden.

Ich möchte auch hier vom Rednerpult aus nochmals das sagen, was ich schon im Aus­schuss angemerkt habe. Es erscheint mir wichtig, dass die für dieses Werk nunmehr notwendige Änderung der innerstaatlichen Rechtsordnung schleunigst kommt, denn es gibt eine ganze Reihe von Problemen, die mit der Umsetzung dieses ratifizierten UN-Übereinkommens im innerstaatlichen Recht zu lösen sind. Das betrifft die Entschädi­gungen für die Opfer und die entsprechende Rückführung der Opfer. Das betrifft auch die Ausstattung der Betroffenen mit Dokumenten, mit neuen Zukunftsperspektiven und mit einer Hoffnung auf ein Leben in Menschenwürde in einer Solidaritätsgemeinschaft.

Ich glaube auch, dass wir innerstaatlich noch einiges bei den Opferfürsorgegesetzen zu verbessern haben. Es gibt eine breite Palette von NGOs, die in diesem Bereich heute schon dem Staat erfolgreich unter die Arme greifen und die Situation der Opfer deutlich verbessern. Aber ich glaube, dass es auch im Bereiche der psychologischen und anti-traumatischen Betreuung notwendig sein wird, noch mehr Akzente zu setzen.

Ich meine, dass jene Programme, die in der Vergangenheit als Pilotprojekte gelaufen sind und die hervorragende Ergebnisse in der Resozialisierung und in der Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse der Opfer mit sich gebracht haben, nicht einfach sang- und klanglos beendet werden sollten, sondern von Seiten des Frauen- und des Sozialministeriums weitergeführt werden sollten, weil in diesem Bereich einfach für die Opfer noch mehr getan werden kann, als es in der Vergangenheit geschehen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf der einen Seite steht der Frauenhandel immer in Diskussion, auf der anderen Seite steht aber auch der Handel mit Kindern immer in Diskussion. Wir sollten uns auch einmal in unserer Gesetzgebung dazu aufraffen, jene Organisationen, die dem Wunsch von Ehepaaren nach einer Adoption nachkommen – es sind immerhin pro Jahr in Österreich zwischen 4 000 und 5 000 Ehepaare, die einen


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