Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 56

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Leute ab einer gewissen Betriebsgröße keine Beiträge zahlen! (Abg. Dr. Pirklhuber: Sie zahlen weniger!)

Sie kennen das Sozialrecht, Herr Kollege, sonst könnten Sie hier nicht reden, und müssen wissen, dass die Höchstbeitragsgrundlage in Wirklichkeit in allen Systemen Wirkung zeigt, so auch im BSVG. Es gibt hier keine Sonderstellung! Es gibt keine Bes­serstellung! Wir haben die Ergebnisse der Einkommensbeobachtungen über die LBG und die Statistik Austria. Wir versuchen wirklich, in diesem Bereich korrekt vorzugehen.

Womit Sie Recht haben, Herr Kollege Pirklhuber – das muss auch gesagt werden –, ist, dass zum Beispiel bei der Flächenpacht nur zwei Drittel des Einheitswertes heran­gezogen werden. Aber dies trifft auf Klein- und Großbetriebe zu. Es gibt keinen Unter­schied! Wir sind eine Sozialversicherung, deren Aufgabe es ist, für alle gleich da zu sein, sich allen gegenüber verantwortlich zu fühlen.

Wissen Sie, warum nur zwei Drittel des Einheitswertes herangezogen werden? – Das eine Drittel wird nachgesehen, weil der Pächter doch Pacht zahlen muss. Pacht ist eine Betriebsausgabe, und diese darf abgezogen werden. Das findet auch in allen anderen Rechtsformationen so statt, so auch bei uns. – Genug zu dieser Sache.

Jetzt ist meine Redezeit fast um. Ich darf mir vielleicht erlauben, ein paar Minuten län­ger zu reden, weil ich der Frau Bundesminister Dank und Anerkennung zum Transfer in den Ausgleichsfonds sagen möchte, wobei die Wirtschaftskammer in hervorragender Weise mitwirkt. Eines ist klar: Wir haben in der gesetzlichen Krankenversicherung enorme Liquiditätsprobleme, weil uns der demographische Faktor drückt und verschie­dene andere Faktoren wie die Verbesserung der Leistungen und dergleichen mehr wirken. Einen Transfer durchzuführen, damit wir die Leistungen halten und sichern können, ist korrekt.

Nicht korrekt ist die Antwort irgendeines Kollegen aus der Sozialversicherung – wer auch immer – auf die Frage bezüglich der Liquiditätsprobleme: Wie stellen Sie sich die Lösung vor? – Seine Antwort, die am Fernsehschirm zu verfolgen war, war: Na ja, ich warte, bis eine andere Regierung kommt. – Das ist keine Antwort! Wir geben hier eine klare Sache vor. Dass das keine Dauerlösung ist, das weiß jeder! Dass es aber eine Lösung ist, mit der man leben kann, soll heute und hier auch gesagt werden. (Zwi­schenruf des Abg. Riepl.)

Ist Herr Kollege Kräuter da? – Nein, ich sehe ihn nicht. Er hat vor einiger Zeit im Rechnungshof-Unterausschuss endlos lange nach einem Skandal im Bereich der e-Card gesucht. – Ich kann Ihnen sagen, seit dem Jahr 1997 wird an diesem Projekt gearbeitet. Nun ist es durchgesetzt. Nun haben wir auch die Einhebung der e-Card-Gebühr korrekt gelöst.

Dies gilt aber nicht für das BSVG. Da kann uns die Frau Bundesminister mit ihrem Ressort nicht dienen. Sie täte es, da ist aber das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen gefragt. Da ist noch etwas ausständig. Das müssen wir einfordern, und das wird hoffentlich auch in der nächsten Zeit gelingen. Es geht darum, dass unsere Versicherten nicht sowohl einen Kostenanteil als auch eine e-Card-Ge­bühr, sondern dass sie entweder das eine oder das andere zahlen. Das ist ganz eine korrekte Sache. Wir wissen, wofür wir uns entscheiden. Wir bitten deshalb darum, dass diese Dinge erledigt werden.

Zur bäuerlichen Frage möchte ich sagen: Es gibt auf Grund unserer Erfahrungen eine Reihe von Adaptierungen. Wenn heute von Verbesserung gesprochen wurde, möchte ich anmerken, dass kein Euro aus der Staatskasse kommt, sondern alles aus der eige­nen Gebarung aufgebracht wird. Die Verbesserung des Schwerversehrtengeldes ist wichtig, weil die Betriebe in einer Krise sind, wenn ein Unfall passiert. Die Zuerkennung


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