Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 84

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Im Grunde genommen ist es, glaube ich, richtig – da teile ich auch nicht die Ansicht von Herrn Klubobmann Van der Bellen –: Es handelt sich hier um einen Einzelfall als Anlass. Dieser Einzelfall als Anlass ist natürlich eine problematische Grundlage für ein Verfassungsgesetz. Wenn man auf Grund eines Einzelfalls, auf eine Person bezogen, sozusagen die gesamte Verfassungsmaschinerie in Gang setzt, um dieses einzelne, kleine Problem einer Person zu lösen, einer Person, die sich nicht auf jenen Grund­konsens verständigen kann, von dem wir – Menschen, die die Republik nach außen vertreten und die letztendlich auch die Verantwortung dafür tragen, dass die Leute, die sie gewählt haben, auch sicher sein können, dass sie diesen Grundkonsens nicht ver­lassen – ausgehen, dann ist das natürlich ein Problem, und das sollte nicht zur Gewohnheit werden.

Ich als Obmann des Verfassungsausschusses glaube, dass man den Grundsatz bei­behalten sollte, Regelungen zu schaffen, die länger gelten als nur für einen Anlassfall und die letztendlich auch die Spielregeln für uns selbst bedeuten und dann möglichst konsequent eingehalten werden. (Abg. Dr. Van der Bellen: Ja, richtig!)

Aber ich stehe voll und ganz dahinter, dass man in diesem Einzelfall so gehandelt hat, weil die Politik auch demonstrative Akte braucht, die zeigen, was sie nicht will. In die­sem Fall ist der Grundkonsens aller Parteien gestört, und ich meine, da muss dieses Parlament einen demonstrativen demokratiepolitischen Akt setzen, auch wenn er viele andere Nachteile mit sich bringt. Der Vorteil, den dieser Akt bringt, ist letztendlich so enorm, dass man durchaus richtig handelt, wenn man hier eine gemeinsame Vor­gangsweise zur Verhinderung derartiger Denkweisen in diesem Haus setzt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich glaube auch, dass es nicht so einfach ist, dass man sich hier verabschiedet und sagt: Es gibt keine culpa in eligendo! Natürlich müssen sich die Parteien anschauen, wen sie hierher schicken. Natürlich muss ein Jörg Haider als früherer Vorsitzender der FPÖ damit leben, dass Leute, die ein derartiges Geschichtsbewusstsein latent vor sich her tragen, das irgendwann einmal in ihren Funktionen zum Ausdruck bringen. Da muss man als Parteichef über seinen eigenen Schatten springen und darf manche langjährigen Weggefährten eben nicht in den Bundesrat delegieren. Diese culpa in eligendo trifft ihn also sehr wohl.

Es hat mich auch Folgendes ein bisschen betroffen gemacht: Ich möchte Klubobmann Scheibner durchaus ein ehrliches Ringen um eine Lösung zuerkennen, aber wenn dann der Parteichef draußen sagt, dass er Kampl den Rücken stärkt, dann ist das wie­der eine Relativierung einer sehr konsequenten Vorgangsweise. Das hätte man sich in der Öffentlichkeit sparen können! Das sind jene Aussagen, die entbehrlich sind.

Ich möchte auch sagen, dass auch die Ausführungen des Abgeordneten Tancsits nicht unbedingt hilfreich waren in einer Situation, in der alle um einen Konsens ringen und versuchen, einen demonstrativen Akt zu setzen. Da muss man ganz ehrlich sagen: Solche Wortmeldungen sind entbehrlich, sie haben nichts damit zu tun ... (Abg. Groß­ruck: Aber dass das ein Skandalurteil ist, ist schon ...!) – Sie sprechen von Skandal, aber was war dann das, was Tancsits gesagt hat? Ich möchte es nicht einmal beur­teilen, weil ich glaube, dass man heute den Grundkonsens in den Mittelpunkt stellen sollte.

Es ist dies eine Entscheidung, die richtig ist, die nach außen wirkt und die letztendlich zeigt, dass es in Österreich bei Kernfragen einen demokratiepolitischen Konsens gibt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.06


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

 


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